Krefeld Anwohner streiten wegen Hahn in der Nachbarschaft

Krefeld · In Krefeld sorgt ein krähender Gockel für Ungemach. Das Tier ist zu laut, finden einige Anwohner einer Reihenhaus-Siedlung. Nun liegt der Fall bei der Stadtverwaltung.

 Das Kikeriki von Nebenan nervt: Bernd Grießer (l.) und Jürgen Fyen fühlen sich von der Verwaltung im Stich gelassen.

Das Kikeriki von Nebenan nervt: Bernd Grießer (l.) und Jürgen Fyen fühlen sich von der Verwaltung im Stich gelassen.

Foto: TL

Auf Nachfrage unserer Redaktion teilte ein Stadtsprecher jetzt mit, die untere Immisionsschutz-Behörde im Fachbereich Umwelt sei für die Entgegennahme von Beschwerden dieser Art zuständig. Im konkreten Fall sei ein Mitarbeiter des Fachbereichs im Juli 2016 zu einem Ortstermin in Forstwald gewesen und habe "die Halterin verpflichtet, die Hühner bis 6 Uhr morgens in einem blickdichten Stall zu halten". Außerdem sei bei einer Ortsbesichtigung durch den Fachbereich Bauaufsicht in diesem Jahr keine genehmigungspflichtige bauliche Anlage vorgefunden worden. "Bis heute sind keine weiteren Beschwerden zu dieser Hühnerhaltung beim Fachbereich Umwelt eingegangen", heißt es weiter.

Für Grießer ist das Zynismus: "Wir wussten ja bis dato nicht einmal, ob die Verwaltung überhaupt tätig geworden ist." Auf Nachfrage bestätigt die Stadt, dass "für den Fachbereich Umwelt eine Beschwerde nach Anordnung wirksamer Maßnahmen erledigt ist". Eine Unterrichtung des Beschwerdeführers sei nicht vorgesehen, jedoch werde eine Änderung des Verfahrens zurzeit verwaltungsintern diskutiert.

Generell ist Haltung erlaubt

Generell sei "eine Hühnerhaltung - einschließlich Hahn - aus immissionsschutzrechtlicher Sicht zulässig, sofern sie so erfolgt, dass niemand mehr als nur geringfügig belästigt wird". Zur Klärung sei, so die Auskunft der Stadt, vorrangig der Zivilrechtsweg zu beschreiten und Unterlassung vom Störer einzufordern. Vor einer Klage müsse ein Schlichtungsverfahren beim Schiedsgericht durchgeführt werden. Bei mehr als "geringfügiger Belästigung" sei dann die untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Ergebnis der Überprüfungen könne aber eben auch sein, teilt die Stadt mit, "dass die Belästigung durch die Tierhaltung als gering eingestuft wird und somit vom Beschwerdeführer hinzunehmen ist".

Der Hahn im Nachbargarten, berichten Grießer und Fyen übereinstimmend, krähe allerdings auch im Stall und eben deutlich vor sechs Uhr. Eine Studie der Nagoya University aus Japan erklärt, warum die von der Stadt verordnete Stallpflicht kaum Einfluss auf die Lärmkulisse im Reihenhausgarten haben dürfte. Denn, so schreiben die Wissenschaftler im Fachblatt Current Biology: Für das morgendliche Kikeriki sind Licht und andere äußere Reize nicht nötig. Hähne, so hat die Studie ergeben, richten sich vielmehr nach ihrer inneren Uhr und krähen unabhängig von Lichtverhältnissen etwa zwei Stunden vor Sonnenaufgang.

(RP)
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