Krefeld Kraftwerk: Diskussion um Bebauungsplan

Krefeld · Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Stadt Krefeld gebeten, abermals zu prüfen, ob für das von Trianel in Uerdingen geplante Kraftwerk neue Bebauungspläne erstellt werden müssen.

Stadt-Planungsdezernent Thomas Visser hat die Ratsmitglieder am Donnerstag weitergehend informiert, dass die Bezirksregierung von der Stadt ein sogenanntes "gemeindliches Einvernehmen" verlangt. Dieses muss nach neuestem Stand bis zum 8. Februar hergestellt sein.

Sondersitzung im Januar

Noch im Januar muss der Stadtrat zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Die Stadt lässt jetzt durch den Planungsrechtler Professor Dr. Bernhard Stüer aus Münster erneut prüfen, ob neue Bebauungspläne nötig sind. Grundlage dieser Prüfung ist eine Gesetzesänderung der Landesregierung zum Kraftwerk in Datteln. Zuvor war der Antrag auf Erlass eines Vorbescheides einer ersten Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinkohlekraftwerkes von Trianel überarbeitet worden.

Von der Bezirksregierung Düsseldorf wurde er mittlerweile der Stadt Krefeld als im Genehmigungsverfahren beteiligter Behörde erneut vorgelegt. Die Stadt wurde jetzt um eine Stellungnahme gebeten, ob die Antragsunterlagen allen Anforderungen entsprechen.

Trianel-Sprecher Elmar Thyen sagte gestern unserer Zeitung: "Wir rechnen nicht damit, dass neue Bebauungspläne erstellt werden müssen." Sein Unternehmen habe aber Verständnis dafür, dass die Stadt rechtlich auf der sicheren Seite sein will. Die FDP äußerte sich gestern in einer Mitteilung: Sie ist der Ansicht, dass für die Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes kein neuer Bebauungsplan und auch keine Änderung der bestehenden Bebauungspläne erforderlich sind. FDP-Fraktionsvorsitzender Joachim C. Heitmann: "Das Vorhaben ist jedenfalls hinsichtlich der beantragten Variante bebauungsplanrechtlich genehmigungsfähig." Es liege teilweise im Bereich des Bebauungsplanes 10a — Friedhof Mühlenberg — und teilweise, bei der Kohleablagerung, im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 504 Teil A — Uerdingen, östlich Duisburger Straße/südlich Stadtgrenze Duisburg.

Die FDP-Fraktion begründet ihre Auffassung auch damit, dass der zwischenzeitlich "fallen gelassene" Bebauungsplan Nr. 744 und die Veränderungssperre "in die Welt gesetzt wurden", weil sich die Stadt Krefeld bei einer Verhinderung des Vorhabens ohne Änderung der beiden Bebauungspläne Schadensersatzansprüche ausgesetzt gesehen hätte.

(RP)
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