Prozess in Krefeld Angeklagter gesteht Messerattacke an Fußgängerampel

Krefeld · Nachts an einer Fußgängerampel in Krefeld: Ein Mann kommt in Begleitung von drei Frauen aus einer Disco. Plötzlich sticht ein Angreifer von hinten auf ihn ein. Beide waren einmal befreundet. Ein 24-Jähriger räumte die Tat teilweise ein.

Nach einer lebensgefährlichen nächtlichen Messerattacke an einer Krefelder Fußgängerampel hat ein 24-Jähriger die Bluttat teilweise eingeräumt. Er ist am Krefelder Landgericht wegen versuchten Mordes angeklagt. Der Vater dreier Kinder bestritt beim Prozessauftakt am Dienstag aber, heimtückisch gehandelt zu haben.

Er habe das spätere Opfer nur zur Rede stellen wollen, weil der angeblich seine Kinder geschlagen habe. Vor der Tat habe es einen Wortwechsel gegeben, bei dem er beleidigt worden sei. Es sei dann zu einem Gerangel gekommen, bei dem er zugestochen habe.

Der Angeklagte ist nach muslimischem Recht mit einer Frau verheiratet, mit der er drei Kinder hat. Die Frau ist inzwischen mit dem 27-jährigen Opfer der Tat zusammen. Dennoch habe er nicht aus Eifersucht gehandelt, beteuerte der Angeklagte: "Er war mein Freund."

Laut Anklage soll er den neuen Lebensgefährten seiner Freundin im März heimtückisch von hinten angegriffen und ihm mehrmals ein Messer in den Rücken gerammt haben. Durch die Gegenwehr des Opfers und das Eingreifen einer Begleiterin, die der Angeklagte gebissen haben soll, war der Angriff schließlich gestoppt worden. Der 27-Jährige schwebte in Lebensgefahr.

Er habe den Angeklagten vor der Tat auf der Straße getroffen, sagte das Opfer im Zeugenstand aus. Eine seiner Begleiterinnen habe den 24-Jährigen auch beschimpft. Er sei aber einfach weitergegangen und habe nicht bemerkt, dass ihm sein Bekannter gefolgt sei.

Plötzlich habe er von hinten einen Schlag gespürt und dann das Blut bemerkt. Seine Begleiterinnen, darunter auch die Frau des Angeklagten, hätten ihm geholfen, doch der Angreifer habe erneut zugestochen. Der Richter zählte am Oberkörper des Zeugen acht Narben von Einstichen. Ein Stich traf die Lunge des Opfers, bei einem anderen drang die Klinge seitlich in den Hals ein. Das Krefelder Landgericht hat für den Fall vier Verhandlungstage angesetzt.

(lnw)
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