Gerichtsurteil Krefelder muss nach Bombendrohung ein Jahr in Haft

Krefeld · Der 45-jährige Verurteilte musste sich im vergangenen Jahr wegen einer ähnlichen Drohung gegen den Zoo vor Gericht verantworten.

Krefeld: Bombenalarm in Postfiliale
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Bombenalarm in Postfiliale in Krefeld

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Foto: Lammertz, Thomas

Vor knapp drei Monaten wurde nach einer Bombendrohung eine Postfiliale geräumt und Teile der Innenstadt abgesperrt. Die Polizei hatte die Drohung, die per E-Mail kam, sehr ernst genommen. Gestern hat das Schöffengericht den Verfasser zu einem Jahr Haft verurteilt. Das Erpresserschreiben ging nicht an die Postfiliale sondern an die Polizei. Man beabsichtige die Deutsche Post zu erpressen und fordere 2,5 Millionen Euro, lautete die Ankündigung. In der Postfiliale an der Hansastraße sei ein elektrisch zündbarer Sprengkörper platziert. Die Polizei solle dort einen Zettel mit einer Kontaktnummer aushängen, an die man sich wenden könne. Bei Verweigerung der Zahlung sei eine weitere Filiale in NRW das Ziel, so die Drohung in der mit BombJack unterschriebenen E-Mail.

Der Verfasser wurde gestern aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Der arbeitslose Fachinformatiker ließ erst seinen Verteidiger für sich sprechen, dann bestätigte er dessen Worte. "Er wollte einfach von der Polizei ernst genommen werden", nannte der Anwalt das Motiv seines Mandanten. Er sei verärgert über die Polizei und deren Ermittlungen gewesen. Zuvor habe man ihn nämlich zu Unrecht verdächtigt und vor Gericht gestellt. Bei dem Verfahren im vergangenen Jahr sei er wegen einer Bombendrohung gegen den Krefelder Zoo angeklagt und freigesprochen worden.

Auf eine "unangemessene Art" habe er sich rächen wollen. So habe er die entsprechende Mail an die Polizei in Krefeld gesendet und sei dann zur Postfiliale gegangen um zu sehen, was passiert: "Er hat sich das ganze angesehen und offensichtlich am Anblick erfreut." Die Geldforderung habe er aber nicht ernst gemeint. Ein Kriminalbeamter in zivil, der die Schaulustigen fotografierte, konnte die Anwesenheit des vorbestraften Angeklagten vor Ort bestätigten.

Während die Maßnahmen in der Postfiliale und der Umgebung auf Hochtouren liefen, war das Internetcafé ermittelt worden, von dem die Drohung ausging. Dort war der Angeklagte als einziger, der zur fraglichen Tatzeit die Dienste nutzte, auf der Überwachungskamera zu sehen, sagte eine Beamtin. Kurz darauf habe man ihn in der Nähe der Postfiliale festgenommen.

Der Krefelder sagte, er habe sich bei jeder Verkehrskontrolle maßlos über die Polizei geärgert. In das Internetcafé zu gehen, sei dann im April ein spontaner Entschluss gewesen. Wie er auf die Idee kam könne er sich jetzt nicht mehr erklären.

Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Er sah auch den Vorwurf der versuchten räuberischen Erpressung als erwiesen an. Der Mann sei in finanzieller Not gewesen. Er habe eine Geldstrafe bezahlen müssen, weil sonst Ersatzhaft drohte. Das Gericht allerdings verurteilte den 45-Jährigen lediglich wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

(lsa/lnw)
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