Krefeld Ruf nach Videoüberwachung für Ostwall

Krefeld · Erste Schmierereien auf der neuen Ostwall-Haltestelle und Sachbeschädigungen lassen die SWK erneut nach Videoüberwachung für die Haltestelle rufen. In den Bahnen haben die Stadtwerke gute Erfahrungen damit gemacht.

 Großflächig zerkratzt: In die Glasscheibe dieses Wartehäuschens hat jemand großflächig Buchstaben hineingekratzt.

Großflächig zerkratzt: In die Glasscheibe dieses Wartehäuschens hat jemand großflächig Buchstaben hineingekratzt.

Foto: Thomas Lammertz

Erste Schmierereien und Sachbeschädigungen an der für 20 Millionen Euro sanierten Ostwall-Haltestellen lassen eine alte Debatte erneut aufflackern. Die Stadtwerke (SWK) bekräftigen ihre Forderung nach einer Videoüberwachung auch von Haltestellen, besonders der nagelneuen am Ostwall. Was der Forderung Gewicht gibt: Die SWK können mittlerweile auf gute Erfahrungen in ihren Straßenbahnen verweisen. Sie werden seit 2009 mit Videoüberwachung gesichert. "Der Vandalismus ist zurückgegangen, und die Überwachung macht etwas möglich, was vorher fast unmöglich war: Täter dingfest zu machen, sie zu bestrafen und den Schaden ersetzen zu lassen", erklärte eine SWK-Sprecherin auf Anfrage.

Die erste Schmiererei an der neuen Haltestelle ist auf einer der Fahrplan-Vitrinen unter dem Glasdach aufgetaucht; SWK-Reinigungskräfte haben den Graffito bereits wieder beseitigt, zuvor aber dokumentiert. Auch die gläsernen Wartehäuschen haben gelitten: Bei einer der Kabinen hat jemand großflächig Buchstaben ins Glas gekratzt. Der Vorfall passt zu den Erfahrungen der SWK, wonach die Energie bei Sachbeschädigungen teils enorm ist.

Für die Schäden an der Ostwall-Haltestelle muss nach Auskunft der Verwaltung die Stadt aufkommen, da es ihr Grund und Boden und ihr Mobiliar ist. Der Schaden an Bussen und Bahnen, für den die SWK aufkommen muss, beläuft sich jährlich auf 50.000 bis 100.000 Euro.

Seit 2009 setzt die SWK in Straßenbahnen Videokameras ein - das dürfen sie, weil sie dort Hausrecht haben. Die Aufnahmen werden maximal fünf Tage gespeichert und dann gelöscht, so eine SWK-Sprecherin. Länger gespeichert würden nur Abschnitte mit Hinweisen auf Straftaten. Seit 2015 werden auch neue Busse mit Video ausgerüstet - in 2015 vier neue Gelenkbusse und bald acht Solo-Busse, die in 2016 angeschafft werden. Trotz guter Erfahrungswerte bleibt die Polizei bei ihrer Linie, dass es für Videoüberwachung im öffentlichen Raum - und als solcher gilt die Haltestelle - keine rechtliche Grundlage gibt. Polizeipräsident Furth beruft sich dabei auf Paragraf 15 Polizeigesetz NRW: Demnach darf die Polizei "öffentlich zugängliche Orte, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden, mittels Bildübertragung beobachten und Bilder aufzeichnen, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden". Bedingung sei aber, dass der Ort ein "kriminalistischer Brennpunkt" sei, erläuterte eine Polizeisprecherin auf Anfrage; dies sei aber bei den Haltestellen nicht gegeben, Vandalismus reiche nicht aus. Nicht mal die offene Drogenszene am Theaterplatz gilt bislang als Brennpunkt. Auf Verständnis stößt diese Rechtslage bei der SWK nicht. Sachbeschädigung, Vermüllung und Verschmutzung gehören nach SWK-Erfahrungen zum Alltag an allen Haltestellen. Bislang gibt es offenbar keine Handhabe, dies zu verhindern - und so bleibt Stadt und SWK nichts anderes übrig, als nach der Tat zu reparieren und zu säubern.

Die Rheinbahn mit der U 76 hat es im Übrigen besser: Haltestellen wie die am Königshof sind videoüberwacht. Wie ein Rheinbahn-Sprecher auf Anfrage erläuterte, sei dies im Rahmen des Hausrechts erlaubt, da die Rheinbahn die Kameras ausschließlich auf den Haltestellenbereich richte. Die Frage in Krefeld sei nun, ob die Ostwall-Haltestelle als öffentlicher Bereich oder als Haltestelle mit Hausrecht deklariert werde. Technisch jedenfalls sei eine Feinjustierung nur auf den Haltestellenbereich kein Problem.

(RP)
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