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Krefeld Prozess um misshandeltes Baby: Mutter räumt Fehler ein

Krefeld · Weil der Bundesgerichtshof ein bereits getroffenes Urteil aufgehoben hat, muss sich eine Krefelderin erneut vor Gericht verantworten. Die Mutter soll sich nicht rechtzeitig um das schwerverletzte Kind gekümmert haben.

Vor dem Landgericht sagte die 25-Jährige, sie habe gewusst, dass das schwerverletzte Kind sterben könne. Dennoch sei sie erst vier Stunden später zum Arzt gegangen. Die Angeklagte war bereits im August 2014 verurteilt worden: Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und unterlassener Hilfeleistung erhielt sie eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung. Jedoch hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf.

Der Lebensgefährte der Angeklagten war am 22. August 2014 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden, weil er den fünfmonatigen Sohn seiner damaligen Freundin mit einem selbstgebastelten Schlagstock verprügelt haben soll. Die Mutter des Kindes erhielt im damaligen Prozess eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung, weil sie das lebensgefährlich verletzte Baby über Stunden zu Hause gelassen und nicht zum Arzt gebracht habe. Das Gericht hatte sein Urteil damals aufgrund von Indizien gefällt.

Der Anwalt der Nebenklage, der die Interessen des Kindes vertritt, legte gegen das Urteil erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof ein.

(haka/lnw)
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