Kinder aus Fenster geworfen Prozess gegen Krefelder Mutter - Öffentlichkeit ausgeschlossen

Am Mittwoch hat der Prozess gegen eine Mutter aus Krefeld begonnen, die im Juni ihre drei schlafenden Kinder aus einem Fenster geworfen hat. Die Öffentlichkeit wurde von dem Prozess ausgeschlossen. Es geht vor allem um die Frage, ob die Frau schuldfähig ist.

Prozessauftakt gegen Mutter aus Krefeld
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Das Krefelder Landgericht soll am Mittwoch darüber entscheiden, ob die 34 Jahre alte Beschuldigte Agnes H. aus Krefeld in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, in den frühen Morgenstunden des 13. Juni 2016 nacheinander ihre damals sechs, vier und drei Jahre alten Kinder (ein Mädchen und zwei Jungen) aus einem Fenster in acht Meter Höhe auf den Gehweg geworfen zu haben. Alle drei Kinder überlebten die Tat, erlitten jedoch Einblutungen, Quetschungen und Knochenbrüche. Das Unglück trug sich in einer Wohnung im zweiten Stock eines Wohnhauses in Krefeld-Hüls zu. Die Kinder sollen geschlafen haben, als ihre Mutter sie aus dem Fenster warf.

 Den Sturz aus dem Fenster dieses Hauses überlebten die Kinder schwer verletzt.

Den Sturz aus dem Fenster dieses Hauses überlebten die Kinder schwer verletzt.

Foto: dpa, mku gfh mov

Am Mittwoch erschien die Angeklagte in adretter weißer Bluse mit einer rosafarbenen Strickjacke und Halstuch vor dem Richter. Sie hat die Tat mittlerweile eingesehen und nimmt Medikamente gegen ihre schizophrene Störung.

Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass die Absicht, ihre Kinder zu töten, im Wahn entstanden ist und Agnes H. deshalb schuldunfähig ist. Im Anschluss an die Tat hatte die Beschuldigte versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Die Frau wurde direkt danach in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.

Angeklagte soll dauerhaft in die Psychiatrie

Vor Beginn der Verhandlung hatte ihre Anwältin Ute Steinbrenner auf dem Gerichtsflur erklärt, dass sich alle Verfahrensbeteiligten einig darüber seien, dass ihre Mandantin aufgrund ihrer psychischen Erkrankung und zum Schutz der Öffentlichkeit dauerhaft in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll.

Die Rechtsanwältin beantragte sofort zu Beginn der Verhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Im entsprechenden Gesetzesparagrafen dazu heißt es: "Die Öffentlichkeit kann für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden, wenn das Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, allein oder neben einer Strafe, zum Gegenstand hat." Staatsanwalt Traugott Miche-Seeling beantragte, das Verfahren öffentlich durchzuführen. Nach kurzer Beratung entschied die Kammer aber, die an dem Fall stark interessierte Öffentlichkeit auszuschließen. Verhandelt wird vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld unter dem Vorsitz von Richter Herbert Luczak.

Eine Viertelstunde nach der Eröffnung des Verfahrens räumten daher zahlreiche Vertreter der Medien und das Publikum den Saal. Nach Informationen unserer Redaktion soll der Gutachter am Mittwoch ab 13 Uhr seine Erkenntnisse über die Frau vortragen.

(sti)
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