Krefeld Razzia im Bauamt: Korruptionsverdacht gegen einen Mitarbeiter

Krefeld · Die Ermittlungen zum Brand bei der Gaststätte "Haus Verberg" sind ausgeweitet worden: Die Polizei geht von Brandstiftung aus. Die Staatsanwalt ermittelt gegen einen Mitarbeiter der Stadt wegen Korruptionsverdacht. Am Dienstag wurde das Bauamt durchsucht.

Krefeld 2014: Feuer im "Haus Verberg"
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Staatsanwaltschaft und Polizei haben am Dienstagvormittag Büroräume des Fachbereichs Bauordnung an der Parkstraße in Uerdingen durchsucht. Nach Auskunft der Stadt wird gegen einen Mitarbeiter wegen des Verdachts der Korruption ermittelt. Der Verdacht war im Zuge von Ermittlungen wegen Brandstiftung beim "Haus Verberg" entstanden. Bei der Gaststätte an der Moerser Landstraße war im November 2014 der Dachstuhl ausgebrannt — Polizei und Staatsanwaltschaft gehen heute davon aus, dass Brandstiftung die Ursache war. Die Gaststätte ist mittlerweile abgerissen. Dort soll Wohnbebauung entstehen.

Bei der Razzia wurden nicht nur Büroräume der Stadt, sondern auch zwei Privatwohnungen und ein Geschäftssitz durchsucht. Die Ermittler gehen davon aus, das Feuer "die Grundlage für die Neubebauung des dazugehörigen Grundstücks" geschaffen hat. "Zudem haben sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Korruptionsverdacht gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Krefeld ergeben", teilte die Polizei weiter mit.

 Nach dem Abriss sollen auf dem Areal fünf Mietwohnungen und zwei Doppelhaushälften entstehen.

Nach dem Abriss sollen auf dem Areal fünf Mietwohnungen und zwei Doppelhaushälften entstehen.

Foto: T. Lammertz

Die Stadt hat nach Bekanntwerden des Verdachts gegen ihren Bediensteten die erteilten Genehmigungen geprüft; sie sind demnach korrekt erfolgt. Es gebe keinen Anlass anzunehmen, dass die Baugenehmigungen nicht rechtskonform erteilt worden seien, erklärte ein Sprecher auf Anfrage.

Zum Stichwort Korruptionstatbestand erläuterte Oberstaatsanwalt Stahl allgemein, dass das Strafrecht zwischen Vorteilsnahme und Bestechung unterscheide. Vorteilsnahme liege vor, wenn ein Mitarbeiter Zuwendungen annehme, die nicht mit tief in privaten Umständen liegenden Verbindungen zu erklären seien. Auch ein städtischer Bediensteter darf natürlich Geschenke von Freunden annehmen, aber die berühmte Kiste Schampus nach erteilter Baugenehmigung ist eindeutig eine Grenzüberschreitung, und zwar auch dann, wenn die Baugenehmigung völlig korrekt erteilt wurde. Von Bestechung spricht man, wenn entweder illegale Entscheidungen mit Zuwendungen belohnt werden oder — wichtig für eine Verwaltung — wenn im Zusammenhang mit Ermessensentscheidungen Geld fließt. Wieder ändert es nichts am Vorwurf der Bestechlichkeit, wenn die Ermessensentscheidung einwandfrei ist.

Die Bestimmungen zu Korruptionstatbeständen seien in Deutschland strikt und streng, betonte Stahl. "Es soll schon der Anschein von Käuflichkeit vermieden werden", sagte er. Der Druck des Gesetzes ist erfolgreich, betonte Stahl: "Deutschland ist flächendeckend korruptionsfrei. Fälle wie der Krefelder Vorgang sind Ausnahmen."

Zu der Frage, ob im Krefelder Fall wegen Vorteilsnahme oder Bestechung ermittelt werde, sagte Stahl aus ermittlungstaktischen Gründen nichts.

(RP)
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