Prozess in Krefeld Hammerschläge auf Kopf - Richter sprechen von versuchtem Mord

Krefeld · Das Landgericht Krefeld hat einen 62-jährigen Ehemann zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte seiner Frau von hinten mit einem schweren Hammer auf den Kopf geschlagen. Das Opfer und die Söhne hatten im Prozess nicht aussagen wollen.

Verurteilt wurde der Familienvater aus Krefeld wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft. Die Richterin sprach von einer Strafe am unteren Strafrahmen. Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer hatte der 62-Jährige im April auf der Lewerentzstraße mehrfach mit einem Hammer zugeschlagen. Dass die Schläge als versuchter Mord zu werten sind, begründete die Kammer damit, dass der Mann hinterrücks auf die arg- und wehrlose Frau eingeschlagen habe.

Das Opfer saß damals mit dem Kind auf dem Schoß auf dem Boden im Schlafzimmer, als der Angeklagte sich von hinten näherte. Trotz des vorangegangenen Streites, der mit Banalitäten begonnen habe, habe sie keinen Angriff erwartet. Es habe zwar ein affektiver Erregungszustand bestanden, dennoch sei außer der massiven Gewalttat negativ zu werten, dass sie vor den Augen des kleinen Kindes geschah. Vieles spreche aber auch für den Mann. Er sei nicht vorbestraft, habe Reue gezeigt und sich entschuldigt. Außerdem müsse man berücksichtigen, dass seine Ehefrau ihn zuvor provozierte. Wegen der Sprachschwierigkeiten sei er auch besonders haftempfindlich.

Der Angeklagte hatte Schläge mit dem Hammer eingeräumt. Er gab allerdings an, es habe ein Gerangel gegeben, bei dem er die Besinnung verlor und wie wild um sich schlug. "Diese Einlassung ist widerlegt", folgerte die Vorsitzende. Zeugen hatten im Ermittlungsverfahren angegeben, dass das Opfer auf dem Boden saß, als es geschlagen wurde. Das bestätigte auch das Verletzungsbild.

Die 47-Jährige und ihre Söhne hatten vor Gericht nicht gegen den Vater aussagen wollen. Sie sagten, dass der Angeklagte möglichst schnell nach Hause kommen müsse. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre und sechs Monate Haft beantragt. Die Verteidigung sah lediglich den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an und beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

(BL)
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