Landgericht Krefeld Platzt der Vauth-Prozess?

Krefeld · Im Verfahren gegen den Rechtsanwalt Lothar Vauth und seine Ehefrau Jessica wegen Betrugs und Untreue haben die Verteidiger eine Besetzungsrüge gegen die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld erhoben.

 Der Angeklagte Lothar Vauth, ehemaliger Krefelder Rechtsanwalt und Tönisvorster Kommunalpolitiker, vor dem Landgericht.

Der Angeklagte Lothar Vauth, ehemaliger Krefelder Rechtsanwalt und Tönisvorster Kommunalpolitiker, vor dem Landgericht.

Foto: T.L.

Am sechsten Verhandlungstag hat Daniel Wölky, Verteidiger von Lothar Vauth, endlich seine Besetzungsrüge platzieren können - weiter ist der Prozess wegen Betrugs und Untreue in 931 Fällen damit noch nicht gekommen, er könnte sogar platzen und neu aufgerollt werden.

Jetzt muss die 2. Große Strafkammer über die Rüge entscheiden. Verwerfen die drei Richter der Kammer die Rüge, geht der Prozess weiter, geben sie der Rüge statt, muss der Prozess vor einer anderen Kammer neu aufgerollt werden. Mit seiner Besetzungsrüge hat Anwalt Wölky schweres Geschütz in Stellung gebracht. Denn die Rüge zielt auf zwei Sachverhalte ab: Erstens hätte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Herbert Luczak, den Prozess führen sollen und nicht seine Vertreterin, Vorsitzende Richterin Ellen Roidl-Hock. Zweitens hätte der Prozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer verhandelt werden müssen, weil dazu besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens, etwa über die Finanzierung einer Anwaltsozietät, notwendig seien.

Die Staatsanwältin zeigte sich überrascht und ein wenig enttäuscht. Herausgekommen seien nur zwei Begründungen. Dazu wäre das tagelange Verlesen der Anklageschrift nicht nötig gewesen. Die Staatsanwaltschaft wird bei der nächsten Sitzung eine Stellungnahme vorlegen. Richterin Roidl-Hock schloss daraufhin die Sitzung. Nächster Termin: 26. Mai.

Die Verteidigung hält an Herbert Luczak als dem Vorsitzenden Richter der Strafkammer fest. Er hatte den Haftbefehl gegen Lothar Vauth im November ausgestellt. Seitdem befindet sich Vauth in Untersuchungshaft, wegen seines gesundheitlichen Zustandes im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg. Luczak habe die Eröffnung des Hauptverfahrens im Dezember verfügt und die Termine für die Hauptverhandlung festgelegt. Im Raum stehen 50 Termine bis Jahresende. Nun aber werde Luczak im Juli in den Ruhestand wechseln. - Am 15. Februar kam die Ladung zur Hauptverhandlung, die - neue - Besetzung sei erst am 9. März mitgeteilt worden. Wegen mehrerer Prozesse habe Luczak am 7. März dem Präsidium des Landgerichts eine Überlastung angezeigt. Das Präsidium, dem sieben Richter des Landgerichts angehören, habe die Überlastung festgestellt und für Luczak seiner Vertreterin Roidl-Hock den Vorsitz dieses Verfahrens übertragen. Zum Prozessauftakt habe sich Luczak in Urlaub befunden, wurde den Anwälten nachträglich mitgeteilt. Die aktuelle Besetzung sei nicht die vorschriftsmäßige. Jeder Angeklagte habe die Garantie des gesetzlichen Richters, dies sei in diesem Fall nicht mehr gegeben. Das sei ein Verfassungsgebot. Die Überlastung durch andere Verfahren sah Wölky als nicht so erheblich an, dass ein Richterwechsel gerechtfertigt sei. Die Umbesetzung habe zu einer unzulässigen gezielten Einzelfallzuweisung geführt: das sei die Installierung eines Sondergerichts.

Zudem sei das Verfahren wegen Betrug und Untreue rechtswidrig nicht der 4. Strafkammer (Wirtschaftssachen) zugewiesen worden.

(RP)
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