Prozess Krefeld will Ponyreiten auf Kirmes verbieten - aber scheitert

Krefeld · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf machte der Stadt einen Strich durch ihre Rechnung. Nach den Protesten von Tierrechtlern gegen das Ponyreiten auf der Kirmes wollte die Verwaltung den Schausteller "Kaiser's Zirkuswelt" nicht mehr zulassen. Der klagte - und gewann.

Die Stadt Krefeld hat vor Gericht eine Niederlage eingesteckt. Sie wollte verhindern, dass auf einer Kirmes Ponyreiten angeboten wird. Aber der betroffene Schausteller klagte.

Die Stadtverwaltung hat am Donnerstag im Verfahren vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gleichsam in letzter Sekunde versucht, die Verweigerung einer Zulassung fürs Ponyreiten auf der Frühjahrskirmes noch sinnvoll zu begründen. Das misslang. Die Richter entschieden, dass die Kommune über die Zulassung des Schaustellers "Kaiser's Zirkuswelt" erneut befinden müsse. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass in dem Ablehnungsbescheid zwar grundsätzlich zulässige Auswahlkriterien wie "bekannt und bewährt" und "neu und attraktiv" genannt seien. Allerdings habe die Stadt Krefeld es versäumt, zu erläutern, inwieweit der Betrieb des Schaustellers diese Kriterien erfüllt.

Das war dem Gericht insofern doppelt unverständlich, als die Kommune ihm gerade im Punkt Tierschutz ein gutes Zeugnis ausstellte. Eine Gerichtssprecherin erklärte am Donnerstag, die Stadt habe "Kaiser's Zirkuswelt" als "veterinärmedizinisch und tierschützerisch" unbedenklich eingestuft. Die Stadt führte erst in der Verhandlung neue Gründe ins Feld. Die Kammer bemerkte dazu: "Die von der Stadt erst im Gerichtsverfahren genannten Ablehnungsgründe wie ,Nachfrageorientierung', ,Vermeidung mittelbarer negativer Auswirkungen auf den Kirmesbetrieb' und ,Sicherheit der Besucher' könnten den Ausschluss ebenfalls nicht begründen. Denn ein Austausch der Kriterien während des Auswahlverfahrens ist unzulässig."

Abgesehen davon liefere die Stadt für ihre Behauptung, dass das Ponykarussell alle drei Kriterien nicht erfülle, wiederum keine konkrete Begründung. Aus einem Polizeibericht anlässlich zweier Versammlungen (von Tierschützern gegen den Reitbahnbetrieb und von Schaustellern in einer Solidaritätsaktion) auf der Sprödentalkirmes 2017 ergebe sich vielmehr, dass das Ponykarussell auch während des Einsatzes stets gut besucht gewesen sei. Das Gericht bezweifelt auch die Sachgerechtigkeit des Kriteriums "Vermeidung mittelbarer negativer Auswirkungen auf den Kirmesbetrieb", weil es nicht an marktspezifischen Gesichtspunkten orientiert sei. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Besuchern durch "Kaiser's Zirkuswelt". Deshalb müsse die Stadt noch vor Beginn der Sprödentalkirmes am 27. April erneut über den Zulassungsantrag entscheiden, damit der Schaustellerbetrieb gegebenenfalls nochmals rechtzeitig vorher das Gericht anrufen könne.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Aktenzeichen: 3 L 1047/18

(sti)
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