Im NRW-Vergleich Krefeld zählt mit zu den teuersten Städten bei der Hundesteuer

Krefeld · In Krefeld müssen die Hundehalter tief in die Tasche greifen: Mit 111,32 Euro für den ersten, 129,47 für den zweiten und 147,62 für den dritten und jeden weiteren Hund rangiert die Stadt im teuersten Fünftel der befragten 197 Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Hundesteuer in NRW
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Foto: Christian Mueller / Shutterstock.com

Schnell wird der treueste Freund des Menschen zu seinem teuersten Freund. Zu dieser Erkenntnis ist der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) nach einem Vergleich der Hundesteuern gekommen. 180 Euro pro Jahr zahlen beispielsweise Hundefreunde in Hagen für einen Hund. Besonders happig wird es, wenn mehrere Tiere gehalten werden, denn die Steuer steigt mit der Anzahl der gehaltenen Hunde - und zwar je Hund.

Das ist auch in Krefeld so: Mit 111,32 Euro für den ersten, 129,47 für den zweiten und 147,62 für den dritten und jeden weiteren Hund rangiert die Stadt im teuersten Fünftel der befragten 197 Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Für so genannte Kampfhunde vervielfachte sich die Hundesteuer in Krefeld im Vergleich zum Vorjahr von 101,20 Euro auf 800 Euro. Für jeden weiteren Kampfhund verlangt die Stadt sogar 900 Euro.

Der BdSt hat enorme Spannbreiten bei seinem jährlichen Hundesteuervergleich festgestellt. Die Entscheidung für einen Kampfhund kann besonders teuer werden. So wird in 136 der 197 untersuchten Kommunen eine erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde erhoben. Allerdings reduzieren vielen Kommunen die Hundesteuer auf den ursprünglichen Steuersatz, wenn ein Verhaltensnachweis vorliegt. Den höchsten Steuersatz für Kampfhunde erhebt Bedburg mit 1500 Euro ab dem dritten gefährlichen Hund. Der BdSt hält die Hundesteuer, die zu den Bagatellsteuern zählt, für fragwürdig. "Bagatellsteuern sind in einem zeitgemäßen Steuersystem überholt und sollten abgeschafft werden, da ihr Aufkommen sehr gering ist im Vergleich zum Erhebungsaufwand", fordert Vorsitzender Heinz Wirz.

Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Hundehalter jedoch auch Ermäßigungen. Eine Steuerbefreiung in allen untersuchten Orten gibt es für hilflose, blinde oder solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Wer bedürftig ist, bekommt in Krefeld und 169 weiteren Orten eine Ermäßigung, in den meisten Fällen allerdings nur für einen Hund. Zeitlich befristete Steuerbefreiungen gibt es in Krefeld weder für Wachhunde noch für Vierbeiner, die aus dem Tierheim kommen. Eine Ermäßigung für Wachhunde gibt es in 116 Kommunen - darunter auch die Nachbarn aus Meerbusch.

(sti)
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