Steuerhinterziehung Krefelder Taxi-Geschäftsführerin verurteilt

Krefeld · Das Schöffengericht hat die ehemalige Geschäftsführerin eines Krefelder Taxiunternehmens zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah die Beihilfe zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung als erwiesen an.

Die Frau hatte nicht bestritten, dass es zu den Taten kam. Allerdings sei sie nicht dafür verantwortlich gewesen. Sie sei nur Strohfrau gewesen und pro forma als Geschäftsführerin aufgetreten. Die tatsächliche Kontrolle habe ihr Chef gehabt.

Der Richter allerdings sah mit der Übernahme der Frau des Postens als Geschäftsführerin auch Pflichten, die sie hätte wahrnehmen müssen. Dass sie überhaupt keinen Überblick über interne Abläufe hatte, hielt er für eine Schutzbehauptung. Auch sei es nicht wahrscheinlich, dass sie sich darauf verließ, dass ihr Chef alle Fahrer ordnungsgemäß anmeldete. Der Frau sei indes sehr wohl bewusst gewesen, dass viele Taxifahrer nicht ordnungsgemäß angemeldet waren.

Außerdem könne man sich auf Zeugen stützen, die bestätigten, dass die 53-Jährige für die Buchhaltung zuständig war. Demnach hatte sie Zugriff auf die nötigen Unterlagen. Für die Anmeldung der Umsatzsteuer wäre sie ohnehin zuständig gewesen, führte er weiter aus. Die dreitägige Hauptverhandlung habe aber auch ergeben, dass der Schaden weitaus niedriger ausfiel als erwartet. Auch habe die Krefelderin nicht aus eigenem Antrieb gehandelt. Sie habe sich verleiten lassen, weil ihr Arbeitgeber sie überredete und möglicherweise auch unter Druck setzte, folgerte der Richter abschließend.

Der ehemalige Chef hat sich inzwischen ins Ausland abgesetzt und wird gesucht.

(BL)
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