Krefeld Krefelder Tierretter klagt gegen Polizei
Krefeld · Der Krefelder Tierretter Carsten Schütz hat das Land verklagt, weil ihm das Polizeipräsidium Duisburg eine waffenrechtliche Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Narkosewaffen verweigert hat. Heute klärt das Verwaltungsgericht in Düsseldorf den Sachverhalt.
Diese Entscheidung der Polizei in Duisburg will Tierretter Carsten Schütz nicht auf sich beruhen lassen. Das rechtsrheinische Polizeipräsidium vertritt die Auffassung, dass der Neu-Krefelder sich bei seinen Einsätzen auf ein Blasrohr zur Betäubung von gefährlichen Tieren verlassen soll. Sein Antrag, ihm eine Erlaubnis zum Besitz und Einsatz eines Narkosegewehrs zu erteilen, ist abgelehnt worden.
Das regt Schütz so richtig auf. Er und sein Team arbeiten als Tierretter im Ruhrgebiet und am Niederrhein und haben seit einigen Wochen ein neues Ladenlokal in Linn (wir berichteten). "Wenn ich gerufen werde, um einen gefährlichen Hund einzufangen, dann zählt jede Sekunde. Bin ich nicht schnell genug, werde ich von einem 70 Kilogramm schweren Rottweiler angefallen oder habe einen aggressiven Listenhund, der mir am Bein hängt. Es geht um meine gesundheitliche Sicherheit und die meiner Mitarbeiter. Da kann ich eine solche Entscheidung nicht akzeptieren", sagt Schütz.
Das Polizeipräsidium Duisburg hatte seine Entscheidung seinerzeit damit begründet, dass für die vom Kläger benannten Situationen seiner gewerblichen Tätigkeit die Narkose-(Schuss-)Waffen nicht erforderlich seien, weil die Betäubung unter Verwendung eines Blasrohrs ausreiche. Das Präsidium in Duisburg ist zuständig, weil Carsten Schütz dort seinen Hauptwohnsitz hat. Mit der Begründung dieser Behörde für die Ablehnung eines Waffen-Einsatzes will er sich nicht abfinden. Das mit dem Blasrohr sei Unsinn, sagt Schütz, und nicht realistisch, schließlich befänden sich die von ihm zu fangenden Tiere nicht wie in einem Zoo im Gehege, sondern könnten sich frei bewegen.
"Eine Katze, die hoch oben im Baum sitzt, kann ich nicht mit dem Blasrohr erreichen. Soweit reicht es einfach nicht", erklärt der Tierretter, der angibt, alle Voraussetzungen zu erfüllen, eine Narkosewaffe führen zu dürfen. "Ich habe extra im Zoo München bei Prof. Dr. Henning Wiesner, der eine ausgewiesene Koryphäe auf diesem Gebiet ist, eine Ausbildung an der Betäubungswaffe gemacht. Den notwendigen Waffenschein besitze ich ebenfalls", sagt Schütz.
Ihn ärgert auch, dass in Deutschland jeder ab 18 Jahren eine Armbrust inklusive Nachtsichtgerät nutzen dürfe, und zwar ohne entsprechende Ausbildung, er aber durch die Ablehnung beruflich stark eingeschränkt werde. "Nach jedem Einsatz muss beispielsweise die Nadel beim Blasrohr entsorgt werden. Ersatz für eine solche Nadel aber ist richtig teuer. Außerdem werden Rettungseinsätze in vielen Fällen sehr aufwendig, wenn ich die Tiere nicht schnell betäuben kann. Vom Stress fürs Tier mal ganz abgesehen."
Durch die Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhofft sich Schütz nun die Erlaubnis, eine solche Waffe führen zu dürfen.