Bürgermonitor — der Check Kunden verärgert wegen "Entgelt für Messdienstleistung"

Krefeld · In unseren neuen Rubrik "Bürgermonitor" will Ihre Lokalredaktion Defizite und Missstände aufdecken, wir erinnern Politik, Ämter, Behörden und Verwaltung an Versprechen und behalten Zeitpläne im Auge. Diesmal geht es um die Stadtwerke Krefeld.

Der Fall

Eine langjährige Kundin der SWK Krefeld (Name der Redaktion bekannt) hat sich über einen Posten auf ihrer Rechnung gewundert, der "Entgelt für Messdienstleistung" heißt. Seit Jahre liest sie selbst die Zähler in ihrem Haus in der Innenstadt ab und schickt die Werte anschließend den Stadtwerken per Fax. Ein Mitarbeiter musste nicht tätig werden. Trotzdem wird jährlich von der SWK ein Betrag von aktuell 4,80 Euro für diese Messdienstleistung einbehalten, ebenso ein "Entgelt für Messstellenbetrieb" von 12,60 Euro.

Die Folgen

Die SWK erklärte auf Nachfrage, dass das Entgelt für Messdienstleistungen alle Kunden zahlen würden, unabhängig davon wer abliest. Von dem Entgelt müssten auch die Kosten gedeckt werden für die Bereitstellung und Pflege des Online-Kundenportals, in das die Kunden ihren Zählerstand eingeben können, die Eintragung und Pflege der Zählerstände im Abrechnungssystem (in Krefeld können Kunden auch noch per Postkarte ihre Zählerstände mitteilen) oder auch eine Plausibilitätsprüfung der Messdaten.

Die Reaktionen

Trotz der Erklärung der Stadtwerke, wofür das "Entgelt für Messdienstleistung" gezahlt werden muss, zeigten zahlreiche Leser kein Verständnis dafür. Ein Leser gab sogar an, wegen dieser Abrechnungspraxis seinen Vertrag mit der SWK bereits 2014 sofort gekündigt zu haben. Auch die betroffene Kundin war mit der Erklärung nícht zufrieden und schrieb der Redaktion: "Ich fühle mich immer noch der Willkür ausgeliefert, die da vorgenommen wird, getrieben von Gier! Gewinn-Maximierung ist die Devise. Für Wenige!"

Der neue Stand

Die empörte Kundin erhielt nach ihrer schriftlichen Bitte um Erläuterung der Entgelte Ende März von der SWK Post. Darin erläutert der Kundenservice, erneut, was das Entgelt für Messdienstleistung beinhaltet. Die Kundin ist damit nicht zufrieden. Sie will nun einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen.

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(RP)
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