Krefeld Land prüft Tempo 100 für A 57

Krefeld · Für den Krefelder Abschnitt der A 57 bestehen Chancen auf ein Tempolimit von 100 km/h. Das Verkehrsministerium bestätigte unserer Zeitung, dass es den Wunsch des Krefelder Rates "intensiv prüft".

Ein Tempolimit von 100 km/h auf Krefelder Stadtgebiet der A 57 soll Anwohner vor Lärm schützen. So sieht es ein Antrag des Krefelder Rates vor, den das Landesverkehrsministerium derzeit prüft. Es bestehen offenbar Chancen auf Umsetzung.

Horst Becker, Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, sagte unserer Zeitung: "Wir gehen dem Wunsch der Stadt intensiv nach. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen wegen Lärmschutz dürfen nur unter Beachtung strenger Vorgaben angeordnet werden. Dafür wird der Landesbetrieb eine lärmtechnische Überprüfung durchführen."

Wenn die Ergebnisse vorliegen, will das Landesverkehrsministerium in enger Absprache mit der Bezirksregierung weitere Schritte beraten. Schon jetzt gilt Tempo 100 auf beiden Fahrbahnen nachts zwischen Oppum und Geismühle.

Unterdessen plant das Landesamt Straßen NRW den Ausbau der Teilabschnitte der A 57 weiter. Für den 6,5 Kilometer langen Teilbereich zwischen Oppum und Gartenstadt wird zunächst ein Detail-Planentwurf erstellt, der erst nach 2013 vorgelegt werden kann; die Planung ist kompliziert, weil im Verlaufe dieses Abschnittes außergewöhnlich viele Brücken liegen.

Für den Teilbereich Oppum und nördlich von Gartenstadt sind schon zeitliche Schritte absehbar. Michael Heinze, Gruppenleiter im Verkehrsministerium: "Der Detailentwurf wird zum Abschnitt Oppum frühestens in der ersten Hälfte 2012 fertig und geht dann auf den Genehmigungsweg zum Land und zum Bund. Wenn diese Genehmigung vorliegt, wird das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich eingeleitet werden können.

Das ist aber abhängig davon, wie die Prüfbemerkung ausfällt." Der Entwurf für den Abschnitt nördlich von Gartenstadt laufe ein halbes Jahr hinterher. Wann der komplette Bau abgeschlossen ist, könne laut Heinze derzeit noch nicht seriös gesagt werden, "weil nicht abschätzbar ist, wie die Planfeststellungsverfahren verlaufen werden, ob geklagt wird und ob der Bund auch die erforderlichen Mittel punktgenau zur Verfügung stellt."

Eine weitere Forderung des Krefelder Rates ist der Verzicht auf den Ausbau der B 288 zur Autobahn. Horst Becker sagt, dass der Ausbau im Bedarfsplan des Bundes mit dem Vermerk ""Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" ausgewiesen sei. In Duisburg wolle man die B 288 auf jeden Fall ausbauen: "In unserem Fokus steht der Ausbau der Bundesstraße auf Duisburger Stadtgebiet, weil hier zwei unfallträchtige und die Leistungsfähigkeit stark einschränkende Knotenpunkte mit Ampeln liegen. Über das weitere Vorgehen werden wir in Gespräche mit dem Bund eintreten."

(RP)
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