Krefeld Land: Umstrittener Hausnummerngebühr steht nichts im Weg

Krefeld · Die Stadt Krefeld will mit einer neuen Hausnummerngebühr 36.000 Euro pro Jahr einnehmen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zu diesen Plänen jetzt erstmals Stellung genommen.

 Wer in Krefeld künftig eine neue Hausnummer beantragt, soll dafür eine Gebühr bezahlen.

Wer in Krefeld künftig eine neue Hausnummer beantragt, soll dafür eine Gebühr bezahlen.

Foto: Thomas Lammertz

Die NRW-Landesregierung hat keine Einwände gegen die von der Krefelder Stadtverwaltung geplante Einführung einer Hausnummerngebühr. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine sogenannte Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten André Kuper hervor. Damit stünde der Einführung einer Hausnummerngebühr zumindest theoretisch nichts im Wege. Offen ist allerdings, wie die Krefelder Politik auf den Vorschlag reagiert. Die SPD hat bereits mitgeteilt, diese Gebühr nicht mittragen zu wollen.

Der Vorschlag einer Hausnummerngebühr hatte deutschlandweit für mediale Reaktionen gesorgt. Unter anderem der Radiosender 1Live spottete einen Nachmittag lang über den Krefelder Plan einer Hausnummerngebühr, auch andere Zeitungen schrieben über die Pläne, nachdem unsere Redaktion exklusiv berichtet hatte. Dabei ist Krefeld kein Einzelfall, andere Städte haben längst eine solche Gebühr.

In Krefeld will die Stadtverwaltung mit der Vergabe von Hausnummern Einnahmen verbessern. 50 Euro sollen für die Vergabe von amtlichen Hausnummern für Neubauten bezahlt werden. Wer in seinem Haus eine Einliegerwohnung einrichtet und dafür eine zusätzliche Hausnummer benötigt, soll 100 Euro zahlen. Dieser Betrag soll auch bei der Löschung einer Hausnummer fällig werden. 36.000 Euro pro Jahr sollen so insgesamt eingenommen werden. Weil für diese Pläne eine Satzungsänderung nötig ist, muss der Krefelder Stadtrat den Plänen zustimmen. Hausbesitzer werden diese Gebühr nicht umgehen können.

Auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Kuper antwortete die Landesregierung nun konkret: "Die Pläne zur Erhebung einer Hausnummergebühr beziehen sich auf einen Bereich, der der verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstverwaltungshoheit unterliegt. Die Entscheidung über die genannten Pläne obliegt daher nicht der Landesregierung, sondern der betreffenden Kommune in eigener Verantwortlichkeit." Die Landesregierung wolle die Pläne auch nicht bewerten. Die Voraussetzungen für die Erhebung einer Hausnummergebühr ergäben sich aus den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG), teilte die Landesregierung mit. "Nach § 5 Abs. 1 KAG dürfen Kommunen Verwaltungsgebühren für Leistungen erheben, die beantragt werden oder die zu einer Begünstigung führen. Die Landesregierung hat keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die genannte Kommune ihre Entscheidung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben treffen wird."

Handlungsbedarf, um eine Ausweitung der kommunalen Gebührentatbestände zu verhindern, sieht die Landesregierung nicht.

(RP)
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