Krefeld LEG-Häuser: Optionen zur Sanierung gegen Grundwasser

Krefeld · Bezirksvertretung Nord: LEG-Berater Jürgen Probst bescheinigt "Wannen" eine Lebensdauer von 100 Jahren.

Die Bezirksvertretung Nord hatte in ihrer letzten Sitzung den externen Berater der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG), Jürgen Probst, um einen Sachstandsbericht gebeten zu den Sanierungsarbeiten der LEG-Siedlung Rislerdyk, Bönnersdyk und Wallenburgdyk. Wie berichtet, sind die in den Jahren 1979 bis 1981 errichteten 47 Einfamilienhäuser der LEG-Siedlung nicht gegen drückendes Grundwasser gesichert. Das führte zu erheblichen Streitigkeiten zwischen den Eigentümern und der LEG.

Jürgen Probst erläuterte das Sanierungskonzept, mit dem die LEG die Auseinandersetzungen beilegen möchte. Sie bietet den Eigentümern drei Optionen an. Die von der LEG bevorzugte Variante sei die Kellersanierung mit einer sogenannten weißen Wanne, erläuterte Probst. Die zweite Option wäre, dass die LEG den Eigentümern ihr Haus abkaufe und die dritte Option bestehe in der eigenhändigen Sanierung durch die Eigentümer, die mit einer Zahlung von 118.000 Euro seitens der LEG unterstützt würde.

"Alle drei Vorschläge sind gut angenommen worden", berichtete Probst. Zwischenzeitlich seien bereits mit 40 Eigentümern Gespräche geführt worden: "Etwa vier oder fünf Eigentümer wollen verkaufen, die anderen planen eine Sanierung. Sieben Eigentümer möchten andere Anwälte befragen."

Die Landesentwicklungsgesellschaft muss mit allen 47 Eigentümern eine einvernehmliche Einigung erreichen. Eine endgültige Einigung wird nicht vor Ende 2016 zu erwarten sein, vermutete Probst. Wenn es dann eine Einigung gäbe, würde die Sanierung vermutlich im Sommer 2019 abgeschlossen sein.

Eine Alternative zur weißen Innenwanne sah Jürgen Probst nicht und bescheinigte dieser auf Nachfrage eine Lebensdauer von rund 100 Jahren. Nach Abschluss der Sanierung würde die LEG ein Monitoring über den Grundwasserstand und die Abdichtung durchführen lassen, bevor die Brunnen und Pumpen endgültig demontiert werden. Diese Brunnen und Pumpen stellen momentan sicher, dass das Grundwasser die erforderliche Absinktiefe habe, erklärte Probst.

Die Grundlage für die derzeitig betriebene Grundwassersenkung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2018 befristet gewesen sei. Hier, kündigte Probst an, gebe es eine Verlängerung.

Die Bezirksvertretung Nord einigte sich darauf, dass in einer separaten Sitzung Anwohnerfragen beantwortet werden.

(RP)
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