Krefeld Mann mit Pizza-Messer erstochen: Täter zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Krefeld · Der Angeklagte zeigte weder Reue noch Mitleid mit dem Opfer. Der Hauptbelastungszeuge soll während der Verhandlung bedroht worden sein.

Das Krefelder Landgericht hat einen Mann wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte einen Bekannten an Rosenmontag mit einem Pizzamesser tödlich verletzt. Das Gericht verhängte eine höhere Strafe, als vom Staatsanwalt beantragt wurde.

Der 27-Jährige hatte noch im Ermittlungsverfahren angegeben, dass er einen Zwillingsbruder habe, der auch der Täter sein könnte. Das allerdings wurde schnell durch einen Zufall entkräftet: Der Zwillingsbruder war zur Tatzeit gerade festgenommen worden. "Der Zwillingsbruder scheidet aus als Täter", sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Vor Gericht hatte sich der Angeklagte bereits dahingehend geäußert, dass es einen Streit gab, bei dem er sich gegen den körperlich überlegenen 25-Jährigen zur Wehr setzen musste. Diesen Streit habe es tatsächlich gegeben, folgerte das Gericht. Das sei durch Zeugenaussagen belegt. Der Angeklagte, das spätere Opfer und ein weiterer Mann hatten sich an Rosenmontag in der Wohnung eines Bekannten getroffen. Der Wohnungsinhaber hatte die Männer alleine gelassen. Der Angeklagte habe die Zeit genutzt, um am Laptop des späteren Opfers Musik zu machen. Dann habe es Streit um den Laptop gegeben. Der 27-Jährige verpasste dem zwei Jahre jüngeren einen Faustschlag, wurde von ihm aber nach einem Gerangel überwältigt. "Er wollte nicht als Unterlegener aus dem Kampf hervorgehen", sah der Richter die Begründung dafür, dass der Angeklagte ein zuvor gestohlenes Pizzamesser an sich nahm und mit Wucht zustach.

Die hohe Strafe erkläre sich durch mehrere Punkte. Zum einen habe die Tat ihn offensichtlich nicht sonderlich erschüttert. Obwohl der Messerstich nicht geplant war, sei doch besondere Bedenkenlosigkeit zu erkennen. Es fehle das Bedauern und die Empathie für das Opfer. Ein minder schwerer Fall, wie von der Verteidigung angeregt, sei hier nicht zu erkennen. Schwer wiege auch, dass der Krefelder mehrfach wegen Gewalttaten inhaftiert war. Zuletzt hatte man ihn 2014 aus der Haft entlassen. Einige Worte richtete der Vorsitzende auch an das Publikum: Sollte der Hauptbelastungszeuge Personen aus dem Umfeld des Angeklagten bedroht werden, ziehe das Konsequenzen nach sich. Damit reagierte er darauf, dass es während der Verhandlungspausen Versuche gegeben haben soll, Zeugen einzuschüchtern.

Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe um die fünf Jahre beantragt. Der Staatsanwalt forderte zehn Jahre und sechs Monate Haft.

(RP)
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