Krefeld Markus Wirtz ist Anwalt des Jahres

Krefeld · Der mit Familie in Bockum lebende Kartellrechtsspezialist spielt im Konzert der Großen eine wichtige Rolle. Mit seinen Mandanten hat er in einigen Fällen bereits Rechtsgeschichte geschrieben.

 Markus Wirtz hat mit den Kollegen Achim Glade und Arndt Michel die Kanzlei Glade, Michel, Wirtz gegründet.

Markus Wirtz hat mit den Kollegen Achim Glade und Arndt Michel die Kanzlei Glade, Michel, Wirtz gegründet.

Foto: Jochen Rolfes

Dass Markus M. Wirtz im Sport mit dem FC Bayern München sympathisiert, passt zu ihm. Der 44-jährige Jurist strebt stets nach der Spitze und tummelt sich auch international. Da ist der deutsche Rekordmeister und Titelsammler fast so etwas wie ein berufliches Vorbild. Obwohl der seit zehn Jahren in Bockum lebende Spezialist für Kartellrecht in Orsoy bei Moers geboren ist und in Duisburg-Homberg das Gymnasium besucht hat, blieb ihm dennoch die emotionale Ruhrpott-Folklore von Klubs wie Schalke, Duisburg und Bochum in ihrem vergeblichen Streben nach Siegen und Anerkennung eher fremd.

 Hätten Sie's gewusst? Die Karikatur ganz rechts stellt den Krefelder Rechtsanwalt Markus Wirtz im Kreis seiner Kollgen in der Kanzlei Glade, Michel, Wirtz dar.

Hätten Sie's gewusst? Die Karikatur ganz rechts stellt den Krefelder Rechtsanwalt Markus Wirtz im Kreis seiner Kollgen in der Kanzlei Glade, Michel, Wirtz dar.

Foto: GMW

Wirtz schätzt den direkten Weg. Er studierte in Bayreuth und in Nottingham Jura, sammelte erste Erfahrungen in der renommierten Großkanzlei Hengeler Mueller (unter anderem Erwerb der Dresdner Bank durch die Allianz), machte sich mit kleinem Team selbstständig und wurde von der Branche aktuell zum Anwalt des Jahres 2014 in seinem Spezialgebiet gewählt.

In der relativ kurzen Zeit seit des Bestehens der Kanzlei Glade, Michel, Wirtz haben die Partner und Angestellten gleich auf mehrfache Weise Kunden und Kollegen beeindruckt - mit ihrer Arbeit einerseits und mit ihrem Auftreten andererseits. Mit Hilfe von Werbestrategen starteten sie ihren Weg, um aus dem Heer der Anwälte und Winkeladvokaten hervorzustechen. Statt mit perfekt ausgeleuchteten Fotos veranschaulichen Karikaturen die Charaktere in der Kanzlei. Hinzu kommen freche Slogans wie "Es geht um viel, es können nur wenige". Wer derart selbstbewusst in die Öffentlichkeit tritt, muss den starken Worten möglichst schnell Taten folgen lassen, um nicht Glaubwürdigkeit und Respekt zu verspielen.

Wirtz ist dies schon früh mit einem Paukenschlag gelungen. Sein Mandant, der Gerling-Versicherungskonzern sollte nach einem Beschluss des Bundeskartellamtes wegen Preisabsprachen auf dem Industrieversicherungssektor ein Bußgeld in Höhe von 19 Millionen Euro zahlen. 2005 wurde Gerling mit HDI verschmolzen und komplett neu gegliedert. Die Frage lautete, muss HDI Gerling als Rechtsnachfolger das Bußgeld zahlen? Wirtz entdeckte die Gesetzeslücke. Durch die komplette Neugliederung von Gerling im HDI-Gerling-Konzern war die Pflicht zur Zahlung erloschen. So sah das auch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Nach einer Rechtsbeschwerde ging der Fall zum Bundesgerichtshof. Der bestätigte die erste Instanz und die Argumentation von Wirtz. Dem Bundestag gefiel dies weniger, er änderte an betreffender Stelle das Gesetz. "Wir haben mit dem Fall ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben", sagt der 44-Jährige.

Aktuell treibt den Wahl-Krefelder eine weitere brisante Streitigkeit um. Es geht um die Übernahme des Netzes von Kabel Baden-Württemberg durch Unitymedia für 3,2 Milliarden Euro. Das Bundeskartellamt hat den Kauf Ende 2012 gegen Auflagen und Bedingungen freigegeben. Wirtz' Mandantin, die Deutsche Telekom, mag sich mit der Entscheidung nicht anfreunden und beklagt, dass Unitymedia dadurch eine marktbeherrschende Stellung erreichen würde. Wirtz hat für die Telekom die Freigabeentscheidung des Bundeskartellamtes angefochten. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf ist ihm gefolgt. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesgerichtshof.

"Die Entscheidung des OLG war die erste Aufhebung einer Freigabe des Bundeskartellamtes wegen unzureichender Auflagen und Bedingungen", erklärt Wirtz und unterstreicht mit dieser Erklärung die Bedeutung des Falles nicht nur für seinen Mandanten, sondern für die Branche generell.

Wirtz berät Unternehmen in zahlreichen Fusionskontroll- und Kartellbußgeldverfahren der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes. Zu seinen Mandanten zählen unter anderem Firmen wie Bose, Louis Vuitton, Henkel, Klingel, United Internet (1&1, web.de, gmx) und Xerox. Neben seiner Beratertätigkeit veröffentlicht der 44-Jährige regelmäßig Fachartikel und hält Vorträge zu seinem Spezialgebiet.

(RP)
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