Krefeld Missbrauchsvorwurf gegen Kita: Landesjugendamt prüft

Krefeld · Das Landesjugendamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) als übergeordnete Prüfbehörde für Kindertagesstätten hat am Freitag mitgeteilt, die neuen Erkenntnisse beim möglichen Kindesmissbrauch an einer Krefelder Waldorf-Kita umgehend prüfen zu wollen. "Wir werden in angemessener Weise reagieren", teilte eine Sprecherin mit.

 Die Waldorf-Kita in Krefeld.

Die Waldorf-Kita in Krefeld.

Foto: Lammertz, Thomas

Die Behörde sei erstmals im Dezember über die Vorwürfe gegen die Krefelder Waldorf-Kindertagesstätte informiert worden. Das Landesjugendamt habe in diesem Fall unmittelbar Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, dem Krefelder Jugendamt und dem Träger aufgenommen und stehe seither im Austausch.

In der integrativen Gruppe einer Krefelder Waldorf-Kita an der Kaiserstraße sollen Kinder in den vergangenen Jahren von einer Heilpädagogin immer wieder unsittlich berührt worden sein, außerdem sollen von einer Gruppenleiterin fragwürdige bis strafrelevante Erziehungsmethoden angewandt worden sein. Der Vorstand des Waldorf-Kindergartens, der zwei Einrichtungen im Krefelder Stadtteil Bockum vertritt, dementierte die Vorwürfe und hat für Montag eine neue Stellungnahme angekündigt.

Zu den Vorwürfen will sich auch die Heilpädagogin nicht äußern, die sich inzwischen nach Auskunft ihres Ehemanns, mit dem unsere Zeitung gestern sprach, anwaltlich vertreten lässt. Der Verdacht des Missbrauchs wird erhärtet durch zwei Gutachten von befragten Kindern, die seit wenigen Tagen vorliegen — die Gutachterin kommt zum Schluss, dass die von den Kindern geschilderten Erlebnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne realen Erlebnisbezug nicht hätten erzählt werden können. Die Heilpädagogin ist laut LVR-Landesjugendamt mittlerweile "vom Dienst suspendiert", wie die Sprecherin mitteilt. Der Träger, der Waldorf-Vorstand, sei im Fall beider Frauen, gegen die sich Vorwürfe richten, selbst tätig geworden.

Das Landesjugendamt prüft als überörtlicher Träger anlassbezogen — insbesondere bei Hinweisen auf eine entsprechende Gefahrenlage —, ob die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis weiterhin gegeben sind. Grundsätzlich hat es die Möglichkeit, beispielsweise Auflagen in Form von Beschäftigungsverboten auszusprechen. Sofern die Situation es erfordert, kann auch die Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte entzogen werden.

(RP)
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