Krefeld Möbelfahrer steckt Firmengeld in die eigene Tasche

Krefeld · 40-Jähriger zu Haftstrafe wegen Untreue verurteilt.

Der Fahrer eines Möbeltransport-Unternehmens rechnete bei den Kunden gerne bar ab - und steckte das Geld in die eigene Tasche. Gestern musste sich der 40-Jährige wegen Untreue vor dem Amtsgericht verantworten. Trotz Geständnisses gab es keine milde Strafe: Der Krefelder wurde zu einem Jahr Haft verurteilt.

Die Verhandlung war überraschend schnell zu Ende und kam ohne Zeugen aus. Meist hatte der Verteidiger für den Angeklagten auf Fragen von Richterin und Staatsanwältin geantwortet. Der Vorwurf, dass sein Mandant gezielt an einem Abend mit Einnahmen von 5000 Euro nicht zur Firma zurückkehrt sein soll, sei zutreffend. Es sei eine spontane Entscheidung gewesen, das Geld für sich zu verwenden. Die Summe habe er anschließend für sich verbraucht und auch verspielt. Die Verlockung war groß: "Ein Verführungspotenzial, dem er damals nicht widerstehen konnte", nannte es der Anwalt.

"Ja, es tut mir leid, ich hab' da Mist gebaut", bestätigte schließlich auch der Angeklagte. Auf die Frage der Staatsanwältin, wie es mit Betäubungsmitteln aussehe, wollte er nichts sagen. Darauf war sie nicht grundlos gekommen, wie der Blick in das Bundeszentralregister zeigte. Der Krefelder war bereits mehrfach wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten. Aber auch mit Vermögensdelikten war er schon aufgefallen.

Lediglich das Geständnis spreche für den Angeklagten, sagte die Staatsanwältin. Es sei wohl keine Überraschung, dass hier nur eine Freiheitsstrafe in Betracht komme. Vor der Gesellschaft sei eine weitere Bewährungschance nicht vertretbar, weil der Mann erst acht Monate vor der Tat aus der Haft entlassen wurde. Da könne man erwarten, dass er sich wieder eingliedere, anstatt Straftaten zu begehen. "Wo das Geld ist, ist letztlich im Dunkeln geblieben", sagte die Richterin. Es sei aber klar, dass der 40-Jährige die Summe von Sozialleistungen ohnehin nicht zurückzahlen könne. Eine positive Sozialprognose wollte auch sie nicht stellen, auch hätten vorherige Verurteilungen den Angeklagten "unbeeindruckt gelassen".

(BL)
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