Krefeld Mutter ließ misshandeltes Baby im Stich

Krefeld · Weil der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben hat, muss sich eine Krefelderin erneut vor Gericht verantworten.

 Der Verteidiger im Gerichtssaal am Tag der Urteilsverkündung im August 2014: Hinten sitzt der angeklagte Lebensgefährte, gegen den die Kammer eine Haftstrafe von acht Jahren aussprach. Rechts die mitangeklagte Mutter, die damals eine Bewährungsstrafe erhielt.

Der Verteidiger im Gerichtssaal am Tag der Urteilsverkündung im August 2014: Hinten sitzt der angeklagte Lebensgefährte, gegen den die Kammer eine Haftstrafe von acht Jahren aussprach. Rechts die mitangeklagte Mutter, die damals eine Bewährungsstrafe erhielt.

Foto: SEP

Im August 2014 wurde ein Mann aus Krefeld wegen versuchten Totschlags eines Säuglings zu acht Jahren Haft verurteilt. Seine Lebensgefährtin kam mit einer Bewährungsstrafe und Sozialstunden davon. Seit gestern muss sich die Frau erneut vor dem Landgericht verantworten. Die Nebenklage hatte Revision eingelegt und war erfolgreich.

Um zu prüfen, ob die Frau sich statt wegen Misshandlung durch Unterlassen auch wegen schwerer Misshandlung schuldig machte, wurden zwei Prozesstage angesetzt. Ein Nebeneffekt, der wohl bei Einlegung des Rechtsmittels nicht geplant war: Der BGH fand nicht nur Fehler im Urteil, die zu einer härteren Bestrafung führen könnten. Es enthalte auch Fehler, die sich bei erneuter Verhandlung zu Gunsten der Krefelderin auswirken könnten.

Die junge Frau mit den halblangen blond gefärbten Haaren und dem üppigen Halstuch fand auch gestern keine Erklärung dafür, warum sie den blau angelaufenen Säugling erst Stunden später zum Krankenhaus brachte. Am Morgen habe sie ihren Sohn gegen 5 Uhr 45 füttern wollen und sei schockiert gewesen: "Von der Nase an bis zur Stirn war der komplette Kopf angeschwollen." Das Gesicht sei blau und lila verfärbt, die Augen so zugeschwollen gewesen, dass er sie nicht öffnen konnte.

Wo wohl niemand sonst ohne zu zögern einen Notarzt gerufen hatte, konnte sie allerdings keine Entscheidung treffen. Sie fragte ihren Lebensgefährten, was passiert sei, dann habe sie sich wieder hingelegt. Etwa 45 Minuten später versuchte sie, ihre Mutter anzurufen. Doch die schlief noch. Als sie die Mutter gegen 9 Uhr 30 endlich erreichte, dauerte es noch über zwei Stunden, bis man das Baby ins Krankenhaus bringen konnte. "Ich war total überfordert", sagte sie immer wieder auf Fragen des Gerichts. Dabei wusste sie: "So wie er aussah, war mir klar, dass er Schmerzen haben musste." Auch habe sie ahnen können, dass das Kind an den Verletzungen sterben könnte, räumte sie ein. Ihr ehemaliger Lebensgefährte habe jegliche Schuld an dem Zustand abgestritten. Er habe ihr sofort gesagt, dass das Kind ins Krankenhaus müsse. Das wollte sie nicht, aus Angst, man würde ihr den Sohn wegnehmen. Im Krankenhaus wurde neben weiteren Verletzungen ein Schädelbruch festgestellt. Dort glaubte man der heute 25-Jährigen nicht, dass ein Sturz die Ursache gewesen sei. Das Kind lebt nicht mehr bei ihr. Motorisch ist es aufgrund er Verletzung nach Angaben der Ärzte etwa ein Jahr zurück, sagte die Angeklagte.

Auch ihr Ex-Lebensgefährte musste gestern aussagen. Das Landgericht hatte ihn zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er dem Baby mit einem selbstgebastelten Schlagstock aus Eisen auf den Kopf geprügelt habe. Er beteuerte, das gegen ihn gefällte Urteil sei falsch. Er habe die Tat nicht begangen. Wohl aber habe er sich an dem Morgen, als er die Verletzungen sah gefragt, ob die Kindesmutter ihr Baby misshandelt hatte. Die Staatsanwältin wies ihn auf die Wahrheitspflicht hin und kündigte ein Verfahren wegen Falschaussage gegen den Häftling an. Der blieb bei seiner Aussage. Er könne außerdem einen Zeugen aus der JVA nennen, dem die Angeklagte sagte, sie habe ihren Sohn geschlagen. Die Verhandlung wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

(RP)
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