Krefeld Nach Amokfahrt: Angeklagter nicht schuldfähig

Krefeld · Für den brutalen Angriff auf einen Sicherheitsmitarbeiter und eine gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei ist ein Mann aus Krefeld juristisch nicht verantwortlich zu machen. Er befand sich in einem Wahn, als er die Taten beging. In die Psychiatrie muss er allerdings vorerst nicht. Der 35-Jährige hat das Gericht, das über seine Taten zu urteilen hatte, überzeugt, dass von ihm derzeit keine Gefahr ausgeht. Inzwischen lässt er sich von Fachärzten behandeln. Das war zur Tatzeit anders.

Der psychisch kranke Mann war nach Überzeugung des Gerichts im Februar von dem Wahn, seine Freundin werde gekidnappt, zu den Taten getrieben worden. Die hatte er im Kofferraum des Mannes vermutet, der auf dem Parkplatz des Maria-Hilfe-Krankenhauses nach dem Rechten sah. Der Beschuldigte hatte sich von seiner Mutter zu dem Krankenhaus bringen lassen, weil er psychische Probleme hatte. Dort rastete er aus. Unvermittelt trat er seinem Opfer durch die geschlossene Scheibe ins Gesicht. Dann zog er ihn aus dem Wagen, trat, biss und würgte ihn, bis er bewusstlos war. Mit dem Auto raste er dann über die Autobahn und versuchte, der Polizei zu entkommnen. Das Opfer leidet noch heute an den Folgen des Angriffs und war lange Zeit arbeitsunfähig. Vor Gericht bedauerte der 35-Jährige die Taten

Das Landgericht setzte die Unterbringung zur Bewährung aus. Darüber hinaus wurde Führungsaufsicht angeordnet.

(BL)
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