Krefeld Nach zehn Jahren: Vauth kommt vor Gericht

Krefeld · Einige hatten nicht mehr damit gerechnet, dass Lothar Vauth, früherer Rechtsanwalt in Krefeld und Hoffnungsträger der Viersener SPD noch der Prozess gemacht wird. Seit gestern steht nun der Termin fest.

 Der frühere Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth muss sich vor Gericht verantworten. Das Foto zeigt ihn im Jahr 2008.

Der frühere Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth muss sich vor Gericht verantworten. Das Foto zeigt ihn im Jahr 2008.

Foto: busch

Der Angeklagte führte jahrelang ein schillerndes Leben. Als Prinz Karneval und aufstrebender Kommunalpolitiker verkehrte er mit der Prominenz der SPD. Als die Fassade nach staatsanwaltlichen Ermittlungen bröckelte, gingen die früheren Freunde auf Distanz. Von Parteispenden war die Rede. Doch diese Akte bleibt geschlossen. Ab Freitag, 17. März, verhandelt Richter Herbert Luczak als Vorsitzender der zweiten Großen Strafkammer am Landgericht Krefeld mehr als 900 Fälle von Untreue und Beihilfe zur Untreue.

Staat und Geschädigte haben lange auf diesen Moment gewartet. Dem Angeklagten konnte in den zurückliegenden Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht der Prozess gemacht werden. Zuletzt war ein Haftbefehl noch außer Kraft gesetzt worden, weil sich Vauth zur Behandlung in ein Krankenhaus begeben musste. Anschließend kam er in Untersuchungshaft, wurde im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg auf Herz und Nieren untersucht. Augenscheinlich ist das Gericht jetzt zu der Auffassung gelangt, dass der im Jahr 1966 geborene frühere Rechtsanwalt verhandlungsfähig ist. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in 2013 Anklage erhoben.

Das Tatszenario stellt sich laut Strafverfolgungsbehörde wie folgt dar: Vauth war als Rechtsanwalt in einer Kanzlei mit Sitz in Krefeld tätig. Ausschließlich bei ihm habe das Finanzmanagement der Kanzlei in Absprache mit den übrigen Gesellschaftern der Kanzlei gelegen. Seine mitangeklagte Ehefrau habe als Bürovorsteherin der Kanzlei gearbeitet. Die Buchhaltung sei dabei allein durch sie erfolgt.

Vauth und seine Ehefrau seien sich darin einige gewesen, gemeinsam Geld der Mandantschaft zu veruntreuen. Die Staatsanwaltschaft glaubt, in acht Fällen einen Tatnachweis vor dem Landgericht führen zu können. Vauths Frau habe ihn als Komplizin durch verschiedene Tätigkeiten bei der Ausführung der Straftaten unterstützt. So seien in diesen besagten acht Fällen im Jahr 2008 im Zuge von Mandatsverhältnissen mit dem Angeklagten Geldbeträge von im Einzelfall bis zu 122.870,32 Euro auf Kanzleikonten beziehungsweise nur für diesen Zweck durch den Angeklagten eingerichtete Konten eingegangen. Die Angeklagten hätten die Gelder entweder selbst abgehoben und für eigene Zwecke verwendet oder erst wesentlich verspätet an die Mandanten ausgezahlt oder zu den eigentlich bestimmten Zwecken eingesetzt. Das Paar soll laut Anklage ihr Vorgehen durch verschiedene Handlungen verschleiert haben. So sollen teilweise Mahnschreiben und Klageerhebungen fingiert und Kontenblätter den Kanzleiakten entnommen worden sein.

In ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der Kanzlei sowie als Bürovorsteherin und mit der Buchhaltung der Kanzlei beauftragte Angestellte konnten beide über das Gesellschaftsvermögen der Kanzlei verfügen. Entgegen der gesellschaftsrechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung, Vermögensverfügungen nur im wirtschaftlichen Interesse der Kanzlei-Gesellschaft vorzunehmen und sie nicht treuwidrig zu schädigen, sollen Vauth und seine Ehefrau einen Schaden von mehr als 1,9 Millionen Euro verursacht haben. Durch mehr als 900 finanzielle Transaktionen hätten sie das Gesellschaftsvermögen geschädigt. Es sei dabei zu Barauszahlungen, Barabhebungen mittels Kreditkarten, Überweisungen von Konten der Sozietät auf Privatkonten der Angeklagten gekommen. Die Angeklagten hätten mit dem veruntreuten Geld die Aufwendungen für ihre private Lebensführung zulasten der Kanzleikonten bestritten. Beide Angeklagten hätten sich laut Staatsanwaltschaft durch die genannten Straftaten eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschaffen wollen.

Für das Verfahren hat das Gericht mehrere Verhandlungstage bis Ende April angesetzt, zahlreiche weitere sind zu erwarten. Nach Paragraf 266 Strafgesetzbuch droht den beiden Angeklagten eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.

(sti)
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