Krefeld Neues Gewerbegebiet neben der neuen Hauptfeuerwache geplant
Krefeld · Auf dem rund drei Hektar großen Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs, das seit Jahren brachliegt, soll nun Gewerbe angesiedelt werden. Einzelhandel ist dort wegen des Zentrenkonzepts nicht erlaubt.
Ein rund drei Hektar großes neues Gewerbegebiet soll neben der vor kurzem in Betrieb genommenen Hauptfeuer- und Rettungswache entstehen. Auf der seit Jahren brachliegenden Fläche im Viereck Neue Ritterstraße, Dießemer Bruch, geplante Krefelder Promenade und Feuerwache sollte ursprünglich ein Bau- und Gartenmarkt angesiedelt werden. Da sich nach Angaben der Verwaltung trotz intensiver Bemühungen kein Investor fand, wird nun eine gewerbliche Nutzung des Geländes, des ehemaligen Güterbahnhofs, angestrebt. Die Umnutzung der "untergenutzten sowie städtebaulich und gestalterisch vernachlässigten Fläche in innenstadtnaher Lage" sei ein wichtiges Element der Innenentwicklung und Revitalisierung, heißt es in der Verwaltungsvorlage, der der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. November, zustimmen soll.
Ausgeschlossen ist die Ansiedlung von Einzelhandel. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Krefelder Zentrenkonzepts, das die zentralen Versorgungsbereiche Krefelds schützen soll. Erst im letzten Jahr war ein entsprechender Antrag eines Investors, der, wie berichtet, auf einem Grundstück in unmittelbarer Nähe der Feuerwache einen Discounter eröffnen wollte, aus eben diesem Grund verhindert worden.
Auch eine Wohnbebauung, so die Verwaltung, sei aufgrund der am Standort vorliegenden Immissionsbelastung nicht sinnvoll. Im neuen Bebauungsplan, der die Nummer 742-1 erhält und auf Rang 37 der Prioritätenliste platziert wird, soll der Bereich daher vollständig als Gewerbegebiet festgesetzt werden.
Die Anbindung soll über eine private Verkehrsfläche erfolgen, die an die Neue Ritterstraße anschließt. Eine beispielhafte Grafik zeigt eine denkbare Aufteilung des Terrains in Gewerbeflächen mit Größen zwischen rund 3000 und 6000 Quadratmetern. "Insgesamt soll eine möglichst flexible Aufteilung von Grundstücksgrößen und -zuschnitten entsprechend den Anforderungen zukünftiger Gewerbetreibender gesichert werden", heißt es. Auch die Erschließungsstraße kann in Länge und Breite im Laufe der Planungen noch angepasst werden.
Nicht nur der Bebauungsplan muss für das Vorhaben geändert werden, sondern auch der erst im Oktober 2015 beschlossene Flächennutzungsplan. Entsprechend der neuen städtebaulichen Zielsetzung müssen die Flächen dort als "gewerbliche Baufläche" dargestellt werden.
Da sich im Umfeld zu Wohnzwecken genutzte Gebäude befinden, wurde ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet, das Maßnahmen enthält, die sicherstellen sollen, dass im Plangebiet keine erheblichen Immissionen auftreten. Weiterhin wurde ein Altlastengutachten erstellt. Die durchgeführten Untersuchungen haben demnach gezeigt, dass von der Fläche keine Gefährdungspotenziale ausgehen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung soll per Aushang erfolgen, da das Plangebiet überwiegend von Gewerbegebieten mit vereinzelten Wohngebäuden umgeben ist und somit nur ein relativ kleiner Personenkreis unmittelbar von der Planung berührt sei.