Messerattacke in Krefeld Notoperation rettet Leben des Opfers

Krefeld · Ein Familiendrama unter Rumänen endete an der Vereinsstraße für einen 22-Jährigen fast tödlich. Der Täter sitzt in U-Haft.

Nach der Messerattacke auf einen 22-Jährigen: Die Polizei sichert auf der Vereinsstraße Spuren der Tat.

Nach der Messerattacke auf einen 22-Jährigen: Die Polizei sichert auf der Vereinsstraße Spuren der Tat.

Foto: Samla

In einer Notoperation in der Nacht zu gestern haben die Ärzte eines Krefelder Krankenhauses das Leben eines 22 Jahre alten Rumänen gerettet, der am Sonntagabend an der Vereinsstraße Opfer einer Messerattacke durch einen Landsmann geworden war. Durch einen Stich in die Brust wurde er lebensgefährlich verletzt.

Der 49-jährige Täter wurde gestern Nachmittag von einem Haftrichter in Untersuchungshaft geschickt. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Beim Hafttermin und der vorherigen Vernehmung musste ein Dolmetscher übersetzen. Die Polizei schildert den Vorfall am Sonntag in ihrem Bericht wie folgt: Ein 43-jähriger Rumäne war in seinem Auto mit Familienangehörigen zu seiner Wohnung unterwegs. An der Vereinsstraße stieg er aus und betrat gegen 19.16 Uhr das Mehrfamilienhaus, in dem sich seine Wohnung befindet. Im Flur traf er auf einen 49-jährigen, rumänischen Hausbewohner, mit dem er in einen Streit geriet. Über die Ursache ist bislang nichts bekannt.

Als der Kontrahent plötzlich ein Küchenmesser mit zwölf Zentimeter Klingenlänge in der Hand hielt, flüchtete der 43-jährige aus dem Haus zu seinem Wagen. Dabei wurde er von dem Beschuldigten mit dem Messer in der Hand verfolgt. Auf der Straße kam es zu einem Gerangel. Der 22-jährige Sohn beobachtete das, stieg aus dem Pkw aus, um seinem Vater zu helfen.

Seinen Einsatz bezahlte er mit einer lebensgefährlichen Verletzung. Der 49-Jährige stieß ihm die Klinge des Küchenmessers in die Brust. Der Beschuldigte, der mit den Opfern seiner Gewaltattacke laut Polizei weitläufig verwandt ist, wurde von den hinzugerufenen Beamten noch am Tatort vorläufig festgenommen. Die Kripo übernahm die Sachbearbeitung. Die Ermittlungen dauern an. "Uns stehen unbeteiligte Zeugen der Auseinandersetzung zur Verfügung", erklärte Polizeisprecher Daniel Uebber auf Anfrage unserer Redaktion.

Totschlag wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. Der Versuch kann nach Paragraf 23 (Strafbarkeit des Versuchs) des Strafgesetzbuches milder bestraft werden als die vollendete Tat. Auf jeden Fall ist der Versuch eines Verbrechens stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

(sti)
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