Missbrauchs-Vorwürfe Pfarrer Georg K. soll in Krefeld vor Gericht

Johannesburg · Die südafrikanischen Behörden haben den Priester Georg K. wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch nach Deutschland ausgeliefert. Die Staatsanwaltschaft in Krefeld ermittelt gegen den Pfarrer, der lange im Raum Willich tätig war.

Der etwa 50 Jahre alte Geistliche ist am Dienstagabend in Begleitung deutscher Polizisten in seine Heimat ausgeflogen worden, sagte Polizeisprecher Lungelo Dlamini am Mittwoch. Der Priester war im September verhaftet worden und gegen Zahlung einer Kaution zunächst wieder auf freien Fuß gekommen. Grundlage waren ein internationaler Haftbefehl und ein deutsches Auslieferungsgesuch.

Der Priester, der früher der früher auch in Tönisvorst, Kempen und Nettetal als Seelsorger tätig war, wird in Deutschland seit mehreren Jahren wegen Kindesmissbrauchs gesucht. Dem Geistlichen werden auch Übergriffe auf Teilnehmer eines Jugendlagers nahe Johannesburg zur Last gelegt.

Vier Jungen im Alter von damals neun und zehn Jahren hatten 2008 gegen den Priester ausgesagt. Er soll sie sexuell belästigt und vorgeschlagen haben, gemeinsam in einem Bett zu schlafen. Die südafrikanische Staatsanwaltschaft ließ den Fall inzwischen fallen, um eine Auslieferung des Deutschen zu ermöglichen, wie Sprecher Nathi Mncube mitteilte. Nach Angaben der katholischen Bischofskonferenz Südafrikas war der Priester nicht auf Einladung der Kirche in das Land gekommen. Er habe auch nie direkten Kontakt mit den kirchlichen Behörden in Südafrika gehabt.

2010 hatte Pfarrer Georg K. bereits bestätigt, dass die gegen ihn zur Anzeige gebrachten Beschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in Deutschland in vielen Punkten zutreffen. Der aus Willich stammende Geistliche bekannte sich laut Mitteilung des Bistums Aachen zu seiner Schuld und hatte damals bei der Staatsanwaltschaft Krefeld Selbstanzeige erstattet. Der Pfarrer erklärte demnach, dass er den Opfern und ihren Familien Schaden und Schmerzen zugefügt habe. Das tue ihm aufrichtig leid. Zu diesem Zeitpunkt war Georg K. allerdings schon in Südafrika und konnte wegen eines Verfahrens dort nicht ausgeliefert werden.

(DEU)
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