Krefeld Politik berät heute über Abwassergebühr

Krefeld · Die Stunde der Wahrheit naht: In der Sitzung des Finanzausschusses heute ab 17 Uhr im Raum C 2 des Rathauses am Von-der-Leyen-Platz steht unter anderem die Abwassergebührensatzung auf der Agenda. Tagesordnungspunkt 19 von 23 beschäftigt sich mit der Abwassergebührenkalkulation 2018. Dann kommen auch die erhöhten kalkulatorischen Kosten für die Entwässerung zur Sprache - falls die Bürgervertreter darauf eingehen.

 Grund zur Freude: Die Kosten für die Klärung des Abwassers sollen um 3,2 Millionen Euro jährlich sinken. Ärgerlich: Der erhoffte Effekt für den Gebührenzahler verpufft, weil die kalkulatorischen Kosten erhöht werden sollen.

Grund zur Freude: Die Kosten für die Klärung des Abwassers sollen um 3,2 Millionen Euro jährlich sinken. Ärgerlich: Der erhoffte Effekt für den Gebührenzahler verpufft, weil die kalkulatorischen Kosten erhöht werden sollen.

Foto: Thomas lammertz

Die Höhe der Abwassergebühren in Krefeld ist ein umstrittenes Thema: Die Zusammenhänge sind kompliziert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Krefelder Klägern bescheinigt, dass in der Vergangenheit formell und auch materiell nicht alles korrekt zugegangen sei. Die Verabschiedung der neuen Gebührensatzung und der Kalkulation für 2018 stellt insofern eine Zäsur da, weil einige wesentliche Änderungen anstehen.

Über den Zusammenhang von Erhöhung kalkulatorischer Kosten sowie der Zuständigkeit und der demnächst geplanten Erweiterung des Kommunalbetriebs als Anstalt öffentlichen Rechts berichteten wir unter der Überschrift "Stadt greift in die Kiste der Gebührentricks: Schönrechnen für den Kommunalbetrieb". Die Stadtverwaltung fühlt sich zu Unrecht kritisiert und erklärt in einer dreiseitigen Stellungnahme, dass es einen solchen Zusammenhang nicht gebe. Worum geht's? In der Hauptsache um drei Punkte: Die Kosten der Kläranlage sinken pro Jahr um 3,2 Millionen Euro. Dazu kommen 3,2 Millionen Euro so genannter Überdeckungen aus den Vorjahren, die die Stadt innerhalb von vier Jahren laut Gesetz dem Gebührenzahler wieder zugute kommen lassen muss. Macht in der Summe eigentlich 6,4 Millionen Euro, die den Abwassergebührenhaushalt und damit den Gebührenzahler merklich entlasten könnten.

Der Kommunalbetrieb plant anders. Die Erstattung der 3,2 Millionen Euro wird gestreckt und zunächst lediglich rund 700.000 Euro verrechnet. Der Kostenreduzierung in der Kläranlage wird eine "selbst gemachte" Kostenerhöhung bei den so genannten kalkulatorischen Kosten entgegengesetzt. Kalkulatorische Kosten machen allein 23,4 Millionen Euro aus.

Sie bestehen aus der kalkulatorischen Verzinsung und der kalkulatorischen Abschreibung. Allein bei der kalkulatorischen Verzinsung ergab sich in der Vergangenheit jedes Jahr ein Millionenüberschuss, der nach Beschluss der Politik an den städtischen Haushalt abgeführt wurde, um damit zum Beispiel öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Museen zu sanieren. Dabei musste nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) und nach Handelsrecht unterschieden werden. Nach KAG gab es bei diesem Kalkulationsposten keinen Überschuss, nach Handelsrecht wohl. Das lag daran, dass der angesetzte und erlaubte Zinssatz deutlich über dem Marktzinssatz (Zinsdelta) lag.

Nach der Gründung des Kommunalbetriebs wird nun vorgeschlagen, die kalkulatorische Abschreibung der Kanäle und Einrichtungen nach dem höheren Wiederbeschaffungszeitwert statt wie bisher nach dem Anschaffungswert zu berechnen. Die Verwaltung betont, dass dies rechtlich zulässig sei.

Mit der Änderung der Abschreibungsmodalitäten und der kalkulatorischen Verzinsung kämen 2018 rund zwei Millionen Euro Mehrkosten auf die Gebührenzahler zu. Die Stadtverwaltung erklärt, die Änderung erfolge, um eine gerechte Verteilung der Kosten auf die gesamte Zeit (80 Jahre) der Abschreibung zu erreichen.

Ob die Ratspolitiker das ebenfalls für gerecht halten, entscheidet sich womöglich heute Abend im Finanzausschuss.

(sti)
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