Krefeld Politik fordert Kastrationspflicht für Katzen

Krefeld · In einem gemeinsamen Antrag werden Maßnahmen erbeten, die Not freilebender Katzen zu lindern.

 Die Not wildlebender Katzen (hier mit Nachwuchs an einer Futterstelle) soll durch eine Kastrationspflicht gelindert werden.

Die Not wildlebender Katzen (hier mit Nachwuchs an einer Futterstelle) soll durch eine Kastrationspflicht gelindert werden.

Foto: Busch

Kastration oder Stubenarrest - zwischen diesen Möglichkeiten müssen sich Krefelder Katzenbesitzer demnächst entscheiden. Mit einer Kastrations-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht will die Krefelder Politik in Zukunft für den Schutz freilaufender Katzen sorgen. Gestern stand das Thema auf der Tagesordnung des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit.

Gerechtfertigt wird die Maßnahme durch Erfahrungen vonseiten des Tierheims, von Tierschützern und von Tierärzten, die eine Überpopulation bei Katzen und eine wachsende Zahl von verwilderten, schlecht ernährten und kranken Tieren beobachten.

In einem gemeinsamen Antrag haben die Krefelder Parteien mehrheitlich den Auftrag an die Verwaltung formuliert, "geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für freilebende Katzen und Katzen mit Freigang im Sinne des Tierschutzgesetzes zu erarbeiten". Hintergrund des Antrags sei aber nicht der Schutz von Singvögeln. Auch Belästigungen durch Katzen spielten dabei keine Rolle; "Grundlage sind nur Schmerzen, Leiden und Schäden, die sich Katzen im Rahmen ihres natürlichen Verhaltens in der freien Natur gegenseitig zufügen oder die sie erleiden"; als mögliche Ursachen werden Vernachlässigung, Revierkämpfe oder Futtermangel genannt. Die Entstehung und weitere Zunahme der Population freilebender Katzen gehe laut Antrag überwiegend auf Halter zurück, deren Freigängerkatzen nicht kastriert oder auf andere Weise fortpflanzungsunfähig gemacht worden sind. Bereits ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif werfe eine Katze in der Regel zwei Mal jährlich bis zu sieben Welpen, und nur "durch das Gebot zur Unfruchtbarmachung von Freigängerkatzen" könne dieser Kreislauf effektiv unterbrochen werden. Katzenhalter, die ihrem Tier Zugang ins Freie gewähren, sollen es daher zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und von einer Datenbank (zum Beispiel Haustierdatenbank TASSO) registrieren lassen.

Zum Wohle der Katzen werden jedoch nicht nur die Katzenbesitzer in die Pflicht genommen; kurzerhand werden per geplanter Verordnung auch all jene zum Katzenhalter ernannt und sollen als verantwortlich gelten , die freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellen.

(frie)
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