Krefeld Polizei befürchtet Angriffe von Grusel-Clowns

Krefeld · Es gab bereits acht Attacken in den vergangenen Tagen. Eine Clown-Maske macht auch an Halloween aus einer Straftat keinen Scherz. Deshalb müssen die Täter mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Horror-Clowns in NRW - Chronologie der Vorfälle
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Vorfälle mit Horror-Clowns in der Region

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Foto: dpa, esl ms mov kno

Maskierte verbreiten derzeit auch in Krefeld Angst und Schrecken. Und heute ist die Nacht der Nächte: Halloween. Vor allem Gruselclown-Masken liegen bei den meist Jugendlichen Übeltätern voll im Trend. "Es sind in Krefeld bisher acht Vorfälle mit als Clown verkleideten Personen registriert worden", so Sabrina Forchel, Polizeioberkommissarin und Sprecherin der Behörde. Dabei sei es in mindestens fünf Fällen zu Situationen gekommen, die für die Betroffenen besorgniserregend oder gar erschreckend waren. Forchel: "In einem Fall hat die Polizei den Schock der Geschädigten als Körperverletzung gewertet und eine Strafanzeige gefertigt."

Auch am Wochenende waren die Grusel-Gesichter zu sehen: Samstag fuhr eine 27-jährige Radfahrerin gegen 22 Uhr auf der Blumentalstraße, als aus einem Gebüsch eine als Clown verkleidete Person die Frau verfolgte, ohne sie allerdings einzuholen. Kurz nach Mitternacht fuhr eine 20-Jährige mit einer 21-jährigen Begleiterin in einem Pkw auf der Berliner Straße. In Höhe der Glindholzstraße sahen die Frauen einen rothaarigen Clown aus einem Gebüsch springen und kurz darauf wieder verschwinden. "Sich nachts in Büschen herumzudrücken und maskiert ahnungslose Leute womöglich noch mit einer Kettensäge zu bedrohen ist kein Spaß mehr", warnt Forchel. So etwas kann nach hinten losgehen: Zum Beispiel wenn die erschreckten Personen auf der Flucht zu Schaden kommen oder sich vor Schreck mit körperlicher Gewalt verteidigen.

Für die Einsatzkräfte ist es schwierig, zu unterscheiden, wer in einem (Grusel-)Kostüm nur Spaß haben möchte und wer Angst verbreiten will. Deswegen sind die Beamten auf Hilfe angewiesen. "Wer von einem Grusel-Clown überrascht wird, sollte den Vorfall unbedingt melden und sich so viel wie möglich über den Angreifer merken, zum Beispiel Aussehen und Fluchtrichtung", rät die Kripo.

Bei dieser Art von "Streichen" handelt es sich schnell um schwerwiegende Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden können. "Wir reden hier durchaus auch von einer zumindest subjektiven Gefahr für Leib und Leben", so Forchel. Je nach Ausmaß handelt es sich um Bedrohung oder Nötigung bis hin zur gefährlichen Körperverletzung. Neben einer möglichen strafrechtlichen Relevanz könnte der Vorfall für den Horror-Clown teuer werden: Dass er für die polizeilichen Einsatzkosten herangezogen wird, ist nicht auszuschließen. "Eine Clown-Maske macht aus einer Straftat keinen Scherz. Deshalb müssen die Täter mit rechtlichen Konsequenzen rechnen", warnt die Staatsanwaltschaft.

Die Grenzen des Erlaubten sind grundsätzlich schneller überschritten, als sich das die zumeist jugendlichen Gruselgestalten träumen lassen. Das Bewerfen von Menschen und Gegenständen mit Eiern, das Beschmieren von Wänden und Autos mit Fäkalien oder Farbe sowie ähnliche fehlgeleitete Brauchtumsrituale werden von den Behörden nicht toleriert. "In den vergangenen drei Jahren hat die Polizei an Halloween zwischen 18 und 2 Uhr jeweils etwa 70 bis 100 Einsätze wahrgenommen", erklärt Forchel mit Blick auf den heutigen Tag. "Überwiegend waren Ruhestörungen, Sachbeschädigungen, Streitigkeiten oder auch Randalierer zu verzeichnen. Wir sind entsprechend sensibilisiert und werden Halloween 2016 mit einem angemessenen Kräfteansatz begleiten."

Die Polizei appelliert auch an Eltern der "jüngeren Gruselgestalten", den abendlichen Geisterzug durch Gespräche in die richtigen Bahnen zu lenken. Und für alle die, die heute mit ihrer Forderung nach Süßem nicht so viel Erfolg haben, noch ein Tipp: In elf Tagen, am Martinsabend, sind vielleicht diejenigen, die Halloween nicht so gerne Süßes rausrücken, mit einer leuchtenden Laterne und einem Martinslied eher zu überzeugen.

(RP)
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