Nach Fund des toten Säuglings Polizei beginnt mit Massen-Gentest

Krefeld · Ab Ende dieser Woche sollen sich alle Mädchen und Frauen, die ein Kind gebären können, einem Gentest unterziehen. Das hat am Montag ein Richter des Amtsgerichts Krefeld angeordnet.

Nach Fund des toten Säuglings: Polizei beginnt mit Massen-Gentest
Foto: Polizei

Auch nach der Verfolgung von knapp 60 Hinweisen aus der Bevölkerung hat die Polizei die Mutter des Säuglings noch nicht ermitteln können, der am 5. März tot im Südpark gefunden worden war. Bei der Untersuchung wurde aber eindeutig die DNA der Mutter festgestellt, so dass darüber eine Identifizierung erfolgen kann.

Nach Fund des toten Säuglings: Polizei beginnt mit Massen-Gentest
Foto: Maps4news.com/ HERE.com

Alle in Frage kommenden Frauen werden zuhause aufgesucht

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Krefeld hat am Montag ein Richter des Amtsgerichts Krefeld eine sogenannte DNA-Reihen-Untersuchung angeordnet, also einen Massen-Gentest. Zielgruppe sind alle jungen Mädchen und Frauen in Krefeld und Umgebung, die ein Kind gebären können.

Diese Frauen werden ab Ende dieser Woche von der Polizei zu Hause aufgesucht. Wird eine Frau nicht angetroffen, hinterlässt die Polizei eine Mitteilung im Briefkasten, damit ein Termin vereinbart werden kann.

Freiwilliger Test mit Wattestäbchen

Bei der Entnahme einer DNA-Probe wird eine Art "größeres, steriles Wattestäbchen" in den Mund geführt und an den Innenseiten der Wangen abgestreift.

Dieser DNA-Test ist freiwillig. Frauen, die diesen Test ablehnen, sind grundsätzlich nicht automatisch verdächtig. Es werden jedoch seitens der Polizei weitere Ermittlungen, insbesondere im Umfeld der Frau durchgeführt, um einen Tatverdacht sicher ausschließen zu können.

DNA-Probe wird nicht gespeichert

Die DNA-Probe wird anschließend anonym zum LKA zur Untersuchung übersandt. Dort wird diese Probe mit dem vorhandenen eindeutigen DNA-Muster der Mutter abgeglichen. Liegt kein Treffer vor, wird die DNA-Probe unverzüglich vernichtet. Es findet kein Abgleich mit der DNA-Datenbank der Polizei statt und wird darin auch nicht gespeichert.

Zur Örtlichkeit, wo die Polizei mit der DNA-Probenentnahme beginnt, wird die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben machen. Begonnen wird aber im Umkreis des Fundort des toten Säuglings.

Ermittler bitten weiterhin um Hinweise

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hatte bereits am 17. März für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Ermittlung der Täterin führt, eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt. Die Polizei bittet weiter unter der Telefonnummer 02151 634 0 um Hinweise zu auffälligen jungen Mädchen oder Frauen, die in der zurückliegenden Zeit schwanger waren.

Im Mund des toten Mädchens hatte sich ein Pfropfen aus mehreren Tüchern befunden. Die durchgeführte Obduktion ergab, dass das Kind nach der Geburt gelebt hat, so dass der Verdacht eines Tötungsdeliktes vorliegt.

Posthum hatte ein Pfarrer dem toten Säugling den Namen Silvia gegeben und ihn in einer würdevollen Zeremonie am 13. März beerdigt.

(ots)
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