Krefeld Prozess: Massenschlägerei am Großmarkt

Krefeld · Nach zehn Prozesstagen um eine Massenschlägerei am Krefelder Großmarkt sind gestern die Plädoyers gefallen. Die Staatsanwaltschaft fordert für die neun Angeklagten Haftstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren. Acht Männer und eine Frau müssen sich seit Dezember unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts verantworten.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Durch Schläge und Tritte waren Polizeibeamte verletzt worden. Ein Polizist erlitt einen Bruch im Gesichtsbereich und musste operiert werden. Danach war er lange arbeitsunfähig. Seine Vertreterin erklärte, er habe sogar um sein Augenlicht fürchten müssen. Durch die Gewalteinwirkungen habe er Einblutungen in der Netzhaut erlitten. Sie forderte neben der Bestrafung der Täter ein Schmerzensgeld von 5000 Euro.

Anlass der Gewalttätigkeiten bei einem Vatertagsfest war wohl ein junger Mann, der mit seinem Onkel und mehreren Bekannten zu Gast war. Er war betrunken und könne sich nicht mehr erinnern, hatte er erklärt. Zeugen sagten aus, der junge Mann sei zusammengesunken, man habe geglaubt er brauche Hilfe. Die Hilfe eines bei der Veranstaltung anwesenden Polizeibeamten hatten die Angeklagten wohl falsch aufgefasst. Der junge Mann soll um sich geschlagen haben. Sein Anwalt führte das auf die grobe Behandlung des Beamten zurück, die sein Mandant wegen seines Alkoholpegels als Angriff gewertet habe. Er habe sich lediglich befreien wollen. Die Begleiter des Betrunkenen hatten sich eingemischt, und es war zu einer Schlägerei gekommen. Zuvor hatten sie die mitangeklagten Eltern angerufen, die mit dem Auto zum Großmarkt kamen und sich einmischten.

Ein Zeuge hatte von einem Rollkommando gesprochen, das für Ärger gesorgt habe. Einer der Verteidiger bemängelte, dass sich der Beamte in Zivil zu spät als Ordnungshüter zu erkennen gegeben habe. Die Schuld ihrer Mandanten bezweifelten sie. Die Aussagen seien nicht eindeutig, aufgrund der Menschenmasse könne man die Handlungen auch nicht exakt zuordnen. Am Ende des Prozesstages bedauerten die Angeklagten die schweren Verletzungen des Polizisten. Die Verantwortung dafür wollte aber keiner so recht übernehmen. Das Urteil soll Donnerstag fallen.

(RP)
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