Krefeld Prozess: Mutter verprügelt, Stiefvater fast umgebracht

Krefeld · Das Krefelder Landgericht hat eine Frau wegen versuchten Totschlags und weiterer Taten zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 31-Jährige bestritt die Taten.

Das Landgericht war überzeugt, dass die Krefelderin im vergangenen Juni voller Hass auf ihren Stiefvater mit dem Messer einstach. Der Rentner hatte eingegriffen, als die Angeklagte ihre Mutter auf der Straße zu Boden brachte und so misshandelte, dass sie eine gebrochene Nase davontrug. Als sie von ihrer Mutter abließ, kündigte sie an: "Das wirst du bereuen!" Dann holte sie ein Messer aus dem Haus und attackierte den Rentner. Sie verfehlte nur knapp die Halsschlagader; eine Notoperation rettete ihm das Leben.

In dem seit November andauernden Verfahren redete die Angeklagte immer wieder zusammenhanglos, machte auffällige Gesten und fiel den Beteiligten ins Wort. Daraufhin hatte das Gericht einen Sachverständigen bestellt, um die Schuldfähigkeit der Frau zu überprüfen. Der folgerte gestern, dass sie zwar jetzt wahnhaft sei, zur Tatzeit aber nicht. Daher sei sie voll schuldfähig.

In der richterlichen Vernehmung hatte die Krefelderin den Angriff auf den Stiefvater zugegeben und gesagt: "Das hätte schon früher passieren müssen!" Allerdings machte sie damals eine Notwehrsituation geltend. Der Stiefvater habe die Mutter verprügelt, und sie habe sich nicht anders zu helfen gewusst, als mit einem Schraubendreher zuzustechen. Vor Gericht sagte sie dagegen, dass sie diese Aussage niemals gemacht und unterzeichnet habe. Man habe ihre Unterschriften gefälscht. "Sie will es vor sich nicht zugeben und vor uns schon gar nicht!" folgerte der Richter.

Die Zeugenaussagen seien aber eindeutig. Er sprach von einer großen Brutalität in der Tatausführung. Eine Zeugin hatte berichtet, dass die 74-Jährige schon früher massiv durch ihre Tochter misshandelt wurde. Sie habe sich so finanzielle Vorteile verschaffen wollen. Zwei Aussagen, die die Angeklagte entlasten sollten, nannte er Gefälligkeitsaussagen. Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten beantragt. Der Anwalt des Opfers sprach von mindestens sieben Jahren Haft. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch.

Nach der Urteilsverkündung wetterte die Angeklagte, sie werde in Revision gehen. Die Worte des Richters unterbrach sie immer wieder durch Kommentare.

(RP)
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