Krefeld "Punkthäuser": Option für Neubauten in Fischeln

Krefeld · B-Plan 807: In der Bezirksvertretung stellte Wohnstätte-Chef Thomas Siegert die Vorteile dieser Häuser vor.

 Die schwarzen Linien markieren das 14 Hektar große Planungsgebiet östlich des Fischelner Friedhofs.

Die schwarzen Linien markieren das 14 Hektar große Planungsgebiet östlich des Fischelner Friedhofs.

Foto: Stadt Krefeld

Die in Gartenstadt durch die Wohnstätte AG errichteten Punkthäuser könnten Vorbilder für das geplante Neubaugebiet im Fischelner Südosten (Bebauungsplan 807) werden. Wie berichtet, könnten nach ersten Überlegungen im Bereich östlich Kölner- und südlich Eichhornstraße auf städtischen Flächen etwa 600 Wohnungen errichtet werden. Thomas Siegert, Geschäftsführer der Wohnstätte, erläuterte am Mittwochabend in der Sitzung in der Bezirksvertretung Fischeln die Vorteile solcher dreigeschossiger Punkthäuser mit Staffelgeschoss. Gemeint sind Häuser, die von einem Punkt aus erschlossen werden - hier: die zentrale Erschließung von 14 Wohnungen an einem Aufzug; an allen vier Ecken Wohnungen mit Balkon oder Terrasse sowie zwei bis drei Penthousewohnungen mit größeren Terrassen im Staffelgeschoss.

 Eines der so genannten Punkthäuser, von denen die Wohnstätte in Gartenstadt zurzeit sieben Exemplare errichtet (hat).

Eines der so genannten Punkthäuser, von denen die Wohnstätte in Gartenstadt zurzeit sieben Exemplare errichtet (hat).

Foto: Wohnstätte

Die Bezirksvertreter nahmen die beabsichtigte Einleitung des Bebauungsplans 807 zur Kenntnis, betonten aber einhellig, dass das Bauvorhaben im Neubaugebiet Fischeln Süd-West mit ebenfalls rund 600 Wohnungen absolute Priorität haben müsse, auch wenn der Bebauungsplan 807 in der städtischen Prioritätenliste bereits auf Platz 17 "hochgerutscht" sei.

Auf Nachfrage von Bezirksvorsteherin Doris Nottebohm (SPD) erklärte Stadtplaner Ludger Walter "Die Prioritätenliste ist eine lebende Liste, da die einzelnen Verfahren verschiedene Geschwindigkeiten in ihrer Bearbeitung haben. Ein Bauplanungsvorhaben muss man als Prozess sehen, als ein Verfahren, das sich über verschiedene Beschlüsse konkretisiert, wodurch sich Verschiebungen in der Prioritätenliste ergeben". Über die Art der Bebauung im B-Plan 807 könne man erst Auskunft geben, wenn es ein konkretes Projekt gebe. Im Moment stehe man noch ganz am Anfang einer Plankonzeption.

Walter könnte sich vorstellen, dass man sich an der Bebauung in Gartenstadt mit den Punkthäusern orientieren könnte; es gebe aber auch andere gute Beispiele. Auch die Genossenschaften wolle er ausdrücklich in die Planungen mit einbeziehen. Die Frage nach dem Bauträger, der sozialen Konzeption, für welche Zielgruppe gebaut werden solle, ob ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben werde und vieles mehr werde im künftigen Planverfahren diskutiert und entwickelt, so Walter.

Michael Haas (SPD) mahnte an, dass bei dem Bauvorhaben weder der Friedhof angetastet werden dürfe ("Umbettungen oder Ähnliches kommt für uns nicht in Frage"), noch dass Ausgleichsflächen "irgendwo in Krefeld" geschaffen werden, sondern in Fischeln verbleiben müssten.

(RP)
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