Krefeld Rat genehmigt Mietverträge mit Mandatsträgern

Krefeld · Oberbürgermeister Frank Meyer bescheinigt Timo Kühn (CDU) und Robert Suhrke (FDP) korrektes Verhalten.

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung Mietverhältnisse zwischen der Stadt und den zwei Mandatsträgern Timo Kühn (CDU) und Robert Suhrke (FDP) genehmigt - wie es die Hauptsatzung der Stadt verlangt. Von beiden hat die Verwaltung Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat auf Initiative von Oberbürgermeister Frank Meyer die bestehenden Verträge zur Anmietung von privatem Wohnungen und Immobilien zwischen der Stadt und Mitgliedern des Rates, der Bezirksvertretungen sowie der Ausschüsse untersucht. Der Prüfauftrag umfasste die in der Zeit von Januar 2014 bis September 2017 abgeschlossenen Verträge. "Die beiden Mandatsträger Kühn und Suhrke haben sich korrekt verhalten. Mir ist wichtig, dies auch deutlich zu machen. Insbesondere nachdem die Namen der beiden Herren in die Öffentlichkeit geraten sind", so Meyer, der ergänzt: "Beide sind damit einverstanden, dass sie an dieser Stelle nochmals namentlich genannt werden."

Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung bedürfen Verträge der Stadt mit Mandatsträgern der Genehmigung des Rates. Die Verwaltungsleitung wird - wie vom Rechnungsprüfungsamt empfohlen - alle Fachbereiche und Institute sowie alle Mandatsträger über die Pflicht sowohl der Bekanntmachung als auch die Notwendigkeit der Genehmigung solcher Verträge gezielt informieren.

Die Ergebnisse der Rechnungsprüfer zum Vertragsverhältnis der Stadt mit dem SPD-Ratsherrn Mustafa Ertürk sind für die Staatsanwaltschaft Anlass, den Sachverhalt vollumfänglich in alle Richtungen zu prüfen. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Axel Stahl im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Stadt hat 18 Wohnungen des Ratsherren für die Unterbringung von Flüchtlingen gemietet - mit nachteiligen Klauseln für die Kommune.

(jon)
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