Krefeld Rentner-Mord: Ein Angeklagter ist stark entlastet

Krefeld · Im Raubmordprozess um den gewaltsamen Tod des 79-jährigen Rentners sieht das Gericht den Vorwurf des Mordes zumindest gegen einen der Angeklagten als fraglich. Die Kammer gab den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Raubes in Betracht kommt.

Der 27-Jährige soll nach Angaben von Mitangeklagten nämlich nicht in der Wohnung von Hans Werner L. gewesen sein. Der Tod des Rentners im Oktober 2016 war besonders grausam gewesen. Die Täter hatten den 79-jährigen Krefelder erst geknebelt, dann dessen Kopf mehrfach mit Klebeband umwickelt. Lediglich an der Nasenöffnung habe es eine kleine Aussparung gegeben, stellten die Ermittler später fest. Zu klein, um zu atmen und zu klein, um zu überleben. Stattdessen eher geeignet, den Todeskampf zu verlängern. Der Angeklagte Johann S. soll allerdings zur Tatzeit in der Nähe des Hauses im Auto gewartet haben, als drei Männer und eine Frau sich Zutritt zu der Wohnung verschafften. Er könnte möglicherweise lediglich davon ausgegangen sein, dass die Komplizen sich mit Drohungen in den Besitz von Antiquitäten bringen wollen. Die Täter hatten auf eine große Beute gehofft. Die gestohlenen Gegenstände hatten allerdings nicht den erhofften Wert. Keiner der Angeklagten hat bisher angegeben, dass der Tod des Mannes geplant war.

Er war erstickt, weil man ihn beim Knebeln die Zunge in den Rachenraum gedrückt und dort fixiert hatte. Außerdem wurde die Atmung durch die gebrochene Nase erschwert. Das Gericht ordnete außerdem an, einen Sachverständigen zu beauftragen, ein Gutachten über die Schuldfähigkeit der 53-jährigen Iwona G. anzufertigen. Die Kammer kam damit dem Antrag ihres Verteidigers nach, der erst vor wenigen Tagen eine jahrelange Kokainabhängigkeit seiner Mandantin anführte. Die Frau sei außerdem alkoholabhängig. Ihre Sucht habe sie erpressbar gemacht, so dass sie sich von den Drahtziehern zu der Tat anstiften ließ, sagte sie selber.

Die 53-Jährige hatte darüber hinaus angegeben, ohnehin nichts von körperlichen Übergriffen auf den alten Mann mitbekommen zu haben.

(RP)
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