Krefeld Rentner-Mord: Rechtsmediziner zur Todesursache

Krefeld · Im Prozess um den Tod des Krefelders Hans Werner L. hat gestern der Leiter der Duisburger Rechtsmedizin ausgesagt. Als Todesursache nannte er gewaltsames Ersticken des 79-Jährigen.

Im Oktober wurde der Rentner von Bekannten als vermisst gemeldet. Die Polizei hatte durch einen Schlüsseldienst die Wohnung öffnen lassen und den Mann in Rückenlage auf dem Boden im Badezimmer gefunden. Er war am ganzen Körper fixiert, die Hände vorne über kreuz verbunden. Das Gesicht war mit Klebeband bedeckt. Über den kleinen Öffnungen, die für Nase und Augen blieben, lag ein Handtuch. "Die Zunge war regelrecht in den Rachenraum gepresst und dort fixiert", berichtete der Rechtsmediziner. Zusätzlich seien ein Gewebe und Panzerband in die Mundhöhle gedrückt worden. Das alleine habe schon das Atmen erschwert. Hinzu kam, dass dem 79-Jährigen die Nase brach. Dadurch sei viel Blut in den Rachen gelangt. Auch das Handtuch könne zum Ersticken beigetragen haben. Ob die gebrochene Nase auf gezielte Schläge zurückzuführen ist, könne er aber nicht sagen. Es könne durchaus sein, dass der Mann sich gegen das Bekleben des Gesichts wehrte und dabei verletzt wurde. Es gebe darüber hinaus Einblutungen an Hinterkopf, Rücken, Nacken und Schulter. An Armen und Beinen seien die Abdrücke des Klebebandes noch gut sichtbar gewesen.

Gezielte Hinweise, dass Hans Werner L. mehrfach geschlagen wurde, gebe es nicht. Man habe auch keine typischen Abwehrverletzungen erkennen können. Es habe sich aber ohnehin um einen "schmächtigen Mann" gehandelt, der gar nicht in der Lage gewesen wäre, sich entsprechend zur Wehr zu setzen. Die Verhandlung gegen die fünf Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge wird fortgesetzt.

(BL)
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