Krefeld Rentner-Mord: Verteidiger kritisieren die Vernehmung

Krefeld · Das Landgericht Krefeld hat den Prozess wegen Raubmordes an dem Rentner Hans Werner L. fortgesetzt, der im Oktober in seiner Wohnung getötet worden war. Ein weiterer Polizeibeamter sagte aus.

Der Beamte berichtete über die Vernehmung des 42-jährigen Angeklagten Mariuz F., der zur Tatzeit in Krefeld wohnte. Er habe zugegeben, in der Wohnung des Rentners gewesen zu sein. Ein Mittäter, dessen Namen er nicht kenne, habe sich als Paketbote ausgegeben und so Zutritt zur Wohnung verschafft. Für seine Hilfe seien dem 42-Jährigen 25.000 Euro versprochen worden. Der Angeklagte habe mehrere Mittäter auf Fahndungsplakaten und Lichtbildern identifiziert. Auch die Namen der Auftraggeber habe er genannt. Er habe darum gebeten, auf keinen Fall mit den Mitangeklagten gemeinsam inhaftiert zu werden. Daraus schloss der Beamte: "Er hat Angst gehabt."

Mehrere Verteidiger widersprachen der Verwertung der Angaben. Der Beamte zitiere aus der richterlichen Vernehmung. Dies sei nicht zulässig. Ein weiterer Anwalt bemängelte, dass auch die Vorlage der Lichtbilder nicht zulässig gewesen sei. Die Bilder der Verdächtigen seien schon vor der offiziellen Lichtbildvorlage gezeigt worden. Damit sei der Fokus gezielt auf seinen Mandanten gerichtet worden. Auch der Inhalt eines Telefongesprächs etwa zwei Monate nach der Tat wurde thematisiert: Es ging darum, Dinge weiterzuverkaufen. Ob es sich dabei um die bei dem Rentner geraubten Gegenstände handelte, bleibe offen.

Weiterer Kritikpunkt der Verteidigung: Die Dolmetscherin habe eine Doppelrolle. Sie tendiere möglicherweise dazu, im Sinne der Ermittler zu übersetzen und sei damit nicht neutral. Ein Anwalt bat darum, eine Audio-Datei von Telefonaten in polnischer Sprache im Gerichtssaal zu hören. Der Text solle dann von der Dolmetscherin übersetzt werden.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

(RP)
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