Krefeld Rheinblick: 2019 sollen die ersten Mieter einziehen

Krefeld · Stadt und Bezirksregierung haben sich auf eine Lösung verständigt, die es erlaubt, den Hochwasserschutz für das Krefelder Renommee-Projekt im "zeitlichen Vorlauf" zu realisieren.

 Die Untere Rheinwerft muss ertüchtigt werden, um den Anforderungen des Hochwasserschutzes zu genügen. Darüber hinaus kommen zusätzliche Anforderungen für die neu zu errichtenden Baukörper und Tiefgaragen.

Die Untere Rheinwerft muss ertüchtigt werden, um den Anforderungen des Hochwasserschutzes zu genügen. Darüber hinaus kommen zusätzliche Anforderungen für die neu zu errichtenden Baukörper und Tiefgaragen.

Foto: Thomas Lammertz

Von 24 bis 30 Monaten Bauzeit für das Krefelder Renommee-Projekt Rheinblick in Uerdingen geht Planungsdezernent Martin Linne aus. Nach seiner Zeitplanung soll der Bebauungsplan für das 85 Millionen Euro teure Vorhaben der Bielefelder Projektentwickler "KRP-Finanz GmbH & Co. Quartier Rheinblick KG" und der "Dr. Schmitter GmbH & Co Immobilien KG" aus Krefeld noch in diesem Jahr rechtskräftig werden. Dann könnten 2019 die ersten Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen mit Rheinblick beziehen, sagte Linne im Gespräch mit unserer Redaktion. Der Start für den Bau der Rheinuferpromenade sei für 2018 avisiert.

Ob der ehrgeizige Zeitplan eingehalten werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Ein wesentlicher Punkt in der Liste der derzeitigen Unwägbarkeiten ist der noch zu erstellende Hochwasserschutz. Linne berichtet von guten Vorgesprächen mit der Bezirksregierung. Demnach sollen die zum Rhein hin liegenden Wände der Hochbauten und der Tiefgaragen aus wasserdichtem Material hergestellt werden und tief in der Erde die Funktion einer Spundwand übernehmen können. Zwischen den Gebäudekomplexen werden dann Spundwände aus Metall - wie bei dem gerade erst sanierten Uerdingen Rheindeich südlich des geplanten Rheinblicks geschehen - ins Erdreich gerammt. An den Durchlässen und Treppen zum Rhein sollen mobile Spundwände das Rheinhochwasser bei Bedarf zurückhalten.

 Die Entwürfe des Stararchitekten Hadi Teherani für Wohnen mit Rheinblick: Die Kellerwände der Baukörper müssen die Funktion einer Spundwand für den Hochwasserschutz erfüllen.

Die Entwürfe des Stararchitekten Hadi Teherani für Wohnen mit Rheinblick: Die Kellerwände der Baukörper müssen die Funktion einer Spundwand für den Hochwasserschutz erfüllen.

Foto: First Retail

Der Gesamtaufwand dürfte bei einem zweistelligen Millionenbetrag liegen, erklärte Linne. Für den Bau des Hochwasserschutzes rechne er mit einem Landeszuschuss von 65 bis 80 Prozent der Investitionskosten. Zum Verfahren erklärt die Bezirksregierung auf Anfrage unserer Redaktion: Das geplante private Vorhaben Rheinblick befinde sich innerhalb des so genannten Hochwasser-Sanierungsbereiches Polder Uerdingen II, einem Deichsanierungsabschnitt, in welchem die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen der alten Industriebereiche an die heutigen Anforderungen anzupassen seien. Für die Sanierung werde ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Den Antrag zur Eröffnung eines solchen Verfahrens müsse die Stadt Krefeld als hochwasserschutzpflichtige Kommune stellen. "Die Stadt Krefeld hat bis zum heutigen Tage keine Planfeststellungsunterlagen für diesen Hochwassersanierungsabschnitt eingereicht", erklärte Bernd Hamacher, Sprecher der Bezirksregierung.

In einem Abstimmungsgespräch sei aber eine Lösung entwickelt worden, die es ermöglichen könne, das Vorhaben Rheinblick im zeitlichen Vorlauf zu der notwendigen Deichsanierungsmaßnahme "Uerdingen II" zu realisieren. Durch eine so genannte "deichaufsichtliche Genehmigung" könnte das Einzelbauvorhaben nach einer Prüfung gegebenenfalls wasserrechtlich genehmigt werden und dann später ein Bestandteil der Sanierungsplanung der Stadt Krefeld für den Gesamtabschnitt der Deichsanierung "Uerdingen II" werden. Bisher habe bereits ein Gespräch über technische Fragen mit einem Fachplaner des Investors über den nötigen Hochwasserschutz stattgefunden. "Abschließende Unterlagen zur deichaufsichtlichen Genehmigung Rheinblick sind noch nicht eingereicht worden", erklärte der Sprecher.

Die dürften erst dann erarbeitet werden, wenn genau feststeht, was die Investoren im Plangebiet bauen dürfen. "Dann gilt es, EU-weit einen versierten Deichplaner für die Ausarbeitung der Hochwasserschutzpläne zu finden", sagt Linne.

(RP)
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