Krefeld Rheinblick - die Planungsverlierer

Krefeld · Beim Projekt Rheinblick stehen die Interessen des Chemparks mit seinen 7000 Beschäftigten und der Stararchitekten Hadi Teherani und Helmut Rübsamen mit ihren Entwürfen für Wohnen am Rhein im Fokus von Politik und Verwaltung. Heinrich Yoksulian und Hans Pall hingegen haben keine Fürsprecher.

 Die Computersimulation zeigt von links ach rechts: Das bis zu acht Geschosse hohe Ensemble des Investors Ulrich Schmitter. Daneben der historische und geschützte Zollhof in Höhe des Hafenkrans und mehrere große Gebäuderiegel für Wohnen, Gastronomie und andere Nutzungen. Hinter diesem planerisch Mischgebiet bezeichneten Abschnitt kommt im Norden ein Gewerbegebiet mit Flächen zweier Privatleute.

Die Computersimulation zeigt von links ach rechts: Das bis zu acht Geschosse hohe Ensemble des Investors Ulrich Schmitter. Daneben der historische und geschützte Zollhof in Höhe des Hafenkrans und mehrere große Gebäuderiegel für Wohnen, Gastronomie und andere Nutzungen. Hinter diesem planerisch Mischgebiet bezeichneten Abschnitt kommt im Norden ein Gewerbegebiet mit Flächen zweier Privatleute.

Foto: Schmitter

Wer das Stichwort Rheinblick in Uerdingen hört, der hat unweigerlich ein Bild mit luxuriösen Wohnlofts direkt am Rhein vor Augen. Die Investoren Ulrich Schmitter aus Krefeld und Lutz Remmert kündigten an, 85 Millionen Euro investieren zu wollen. Doch plötzlich stehen alle Pläne noch einmal auf dem Prüfstand. Der benachbarte Chempark sorgt sich um seine Entwicklungsmöglichkeiten. Industrie und Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft birgt Konfliktpotenzial, sagen die Verantwortlichen.

 Der Österreicher Hans Pall möchte die früheren Howinol-Gebäude für seine Zwecke herrichten.

Der Österreicher Hans Pall möchte die früheren Howinol-Gebäude für seine Zwecke herrichten.

Foto: Nein

Nun hat der Planungsausschuss der Stadt Krefeld beschlossen, einen überarbeiteten Bebauungsplanentwurf zur Diskussion zu stellen. Die Verlierer dieser Überarbeitung stehen schon fest: der Uerdinger Heinrich Yoksulian und der Österreicher Hans Pall. Den beiden gehören die beiden nördlichsten, 3500 und 8500 Quadratmeter großen Grundstücke, auf denen imposante Gebäude als Zeugnisse einer Hochblüte der Industriekultur im Stadtteil stehen. Die Denkmalwürdigkeit wird schon lange geprüft, ist aber bis heute nicht endgültig beschieden. Yoksulian und Pach gelten in der Planungsverwaltung als schwierige Fälle. Yoksulian hat den ersten Bebauungsplan für das Areal vor Gericht zu Fall gebracht, und über Palls Vorhaben hat die Kommune einen Baustopp verbunden mit einem Betretungsverbot des Grundstücks verhängt. In der Sitzung des Planungsausschusses referierte die Verwaltung darüber, was auf den Grundstücken der beiden nach Rechtskraft des beabsichtigten Bebauungsplans nicht mehr möglich sein soll: Beherbergungsbetriebe werden ausgeschlossen; der Bau einer Betriebsleiterwohnung wird ausgeschlossen; die Nutzung der Gebäude zu sportlichen Zwecken (Sportstudio oder Kletterhalle) wird ausgeschossen; Einzelhandel wird ausgeschlossen; die Nutzung als Vergnügungsstätte (Spielhalle) wird ausgeschlossen; die Nutzung als Bordell (war beantragt) wird ausgeschlossen; Büros werden nur ausnahmsweise zugelassen. Darüber hinaus darf von einem dort betriebenen Gewerbe keine unbotmäßige Lärmbelastung für die beabsichtige Wohnnutzung auf den Nachbargrundstücken ausgehen. Yoksulian hat eine solche Veränderung im Vergleich zum heutigen Status des Gewerbegebiets ohne Bebauungsplan wiederholt als enteignungsgleichen Eingriff bezeichnet, der den Wert seiner Immobilie senke. Jürgen Wettingfeld (CDU) beantragte eine Überprüfung des B-Plan-Entwurfs durch externe Rechtsexperten und sprach das Thema möglicher Schadensersatzklagen offen in der Sitzung an. Beigeordneter Martin Linne informierte, dass beabsichtigt sei, einen Planungsrechtler mit einer juristischen Prüfung zu beauftragen.

 Der Uerdinger Heinrich Yoksulian hat bereits den ersten B-Plan Rheinblick vor Gericht zum Scheitern gebracht.

Der Uerdinger Heinrich Yoksulian hat bereits den ersten B-Plan Rheinblick vor Gericht zum Scheitern gebracht.

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Von den Änderungen im B-Plan, der dem Chempark Rechtssicherheit für seine Entwicklung bieten soll, ist auch das Vorhaben von Lutz Remmert betroffen. Der nördlichste Gebäuderiegel auf seinem 18 000 Quadratmeter großen Abschnitt darf nicht für Wohnzwecke genutzt werden, andere müssen im Grundriss so entwickelt werden, dass die zum ständigen Aufenthalt bestimmten Räume nicht Richtung Chempark liegen. Die Höhe der Häuser dort wird auf 15,85 Meter festgelegt. Inwieweit sich Änderungen auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen auswirken, ist noch unbekannt. Allein Schmitter scheint von den Änderungen unbetroffen. Er darf auf der 4000 Quadratmeterfläche bis 25,50 Meter hoch bauen.

(RP)
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