Krefeld "Rheinblick"-Investor wirft Currenta Stimmungsmache vor

Krefeld · Als völlig überzogen bewertet der Bielefelder Investor die Befürchtungen von Currenta, wonach das Rheinblick-Projekt den Chempark gefährde. Die Sorge vor einer Klagewelle sei "weltfremd".

Mit Unverständnis und Enttäuschung hat der "Rheinblick"-Investor, der Bielefelder Entwickler "First Retail", auf den jüngsten Currenta-Vorstoß gegen das Wohnbauprojekt am Rhein reagiert. "Wir können mit dem überarbeiteten Bebauungsplan leben; dort sind alle Bedenken, die die Currenta bis dahin vorgetragen hat, eingearbeitet. Jetzt kurz vor dem Abschluss der erneuten Offenlage mit einem neuen Gutachten und neuen Bedenken an die Öffentlichkeit zu gehen, hat mehr mit Stimmungsmache als mit neuen Argumenten zu tun", erklärte ein "First-Retail"-Sprecher auf Anfrage.

Gestern haben sich die Investoren mit Stadtplanern getroffen, um über das Currenta-Gutachten zu sprechen - Planungsdezernent Linne, so hieß es danach, will noch einmal auf die Currenta zugehen. Der Chempark hatte, wie berichtet, zuvor Details eines eigenen Rechtsgutachtens vorgelegt.

Kern des Papiers: Currenta sieht nicht nur die Entwicklung, sondern auch den Bestand des Industrieparks in Gefahr. Hauptproblem ist die Lärmentwicklung am Schiffsanleger für den Chempark. Die Stadt geht in ihrem Gutachten von einer Lärmbelastung von 116 Dezibel aus - "First Retail" bezweifelt, dass diese Annahme realistisch ist und führt zwei Gegengutachten ins Feld.

Der 113-Dezibel-Wert liegt nach gängigen Lärmtabellen zwischen denen für ein Rockkonzert (110 Dezibel) und einem startenden Düsenjet in 100 Meter Entfernung (125 Dezibel). Die Bielefelder bekräftigen, dass mit den Fachleuten vom Hamburger "Lärmkontor" erfahrene Lärmgutachter mit der Stadt sämtliche Maximalvorgaben vom Chempark im Lärmgutachten akzeptiert und danach die Vorgaben zum Wohnungsbau im Süden des "Rheinblicks" gemacht hätten. "First Retail" betont das Renommee des "Lärmkontors": Die Gutachter hätten im Rahmen der Umgestaltung des Hafen Hamburgs mehr als zehn Bebauungspläne mit ähnlichen Problemstellungen umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund sagen "First Retail"-Juristen (darunter ein ehemaliger Richter am Oberverwaltungsgericht): Für Krefeld eine Klagewelle von lärmgeplagten Rheinblick-Bewohnern zu befürchten sei "weltfremd" - auch deshalb, weil jeder, der dorthin zieht, die jetzige Situation kennt. Und die Entwickler betonen: Es gebe ein zweites Gutachterbüro aus Süddeutschland, IBAS (Bayreuth), vom Krefelder Mit-Investor Schmitter, das die Beurteilung der Hamburger teilt. Für nicht stichhaltig halten die Bielefelder Investoren auch das Currenta-Argument, dass der 300-Meter-Abstand zwischen Schiffsanlegestelle und Wohnbebauung, wie ihn das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) vorsehe, nicht eingehalten werde. Zum einen sei im nördlichen Teil der Rheinblick-Planung nahezu kein Wohnraum mehr vorgesehen, zum anderen messe die Stadt von der Spitze der Schiffe aus. Würde man von der Zapfstelle aus messen, wären 50 Meter weiterer Abstand gewonnen - "das ist eine ganze Menge bei Wohnbebauungsplänen". Zudem lägen schon heute entlang der Hohenbudberger Straße und an der Dujardinstraße innerhalb des 300-Meter-Zirkels Wohnungen.

(RP)
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