Krefeld Rheinblick: Stadt sucht weiter nach Wegen, um Bordell zu verhindern

Krefeld · Eine Verlängerung der zweijährigen Veränderungssperre um weitere zwölf Monate soll die Verwaltung in die Lage versetzen, Bordell-Pläne zu stoppen.

 Im nördlichen Rheinblick-Komplex könnte ein Bordell entstehen.

Im nördlichen Rheinblick-Komplex könnte ein Bordell entstehen.

Foto: TL

Die Stadt Krefeld bringt nach und nach alle Geschütze in Position, die das Bau- und Planungsrecht hergibt, um die Ansiedlung eines Bordells mit 20 Zimmern für die Prostitution auf dem Areal Rheinblick zu verhindern. Die Verwaltung schlägt jetzt vor, die zweijährige Veränderungssperre über das Terrain um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Die Verwaltung sieht in der Bauvoranfrage des Uerdingers Heinrich Yoksulian, dem die nördliche, an den Chempark angrenzende Fläche der ehemaligen Howinol-Fabrik gehört, eine Bedrohung für das gesamte Projekt, das weiter südlich für 85 Millionen Euro entstehen soll. Stararchitekten haben dort hochwertiges Wohnen mit Blick auf den Rhein, die denkmalgeschützte Brücke und die unverbaubare Natur auf der Duisburger Seite vorgesehen. Innerhalb der nördlich gelegenen Gewerbegebiete sollen Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlossen werde, schreibt die Verwaltung in einem Beschlussvorschlag für den Rat, der sich mit dem Thema am 29. September beschäftigen soll.

Sie will damit Konflikte mit den Wohnnutzungen vermeiden. Mit der Verwirklichung des Bordells sei zu befürchten, dass die Durchführung der Planung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht werden könnte, heißt es weiter.

Zum Hintergrund: Yoksulian verliert nach der Rechtskraft des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nummer 772 auf seinem Grundstück zahlreiche Möglichkeiten der Nutzung, die ihm jetzt ohne B-Plan offen stehen. Ohne B-Plan müsste das Bordell oder auch die Einrichtung einer Betriebsleiterwohnung auf dem Gelände gestattet werden.

Yoksulians Antrag wurde zunächst für ein Jahr zurückgestellt. Dagegen klagte er vergebens. Vor dem Ablauf der Frist beschloss der Stadtrat eine zweijährige Veränderungssperre. Die läuft am 25. Oktober dieses Jahres ab. Bis dahin ist der neue B-Plan, der die Nutzungen einschränkt, aber nicht rechtskräftig. Also zieht die Verwaltung die nächste Karte und beantragt, die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern. Dann wäre der B-Plan voraussichtlich rechtskräftig und Yoksulians Voranfrage negativ zu bescheiden.

Für die Stadt besteht stets die Gefahr, Fehler zu machen. Aus etwaigen Form- oder Abwägungsfehlern könnten als Folge nicht unerhebliche Schadensersatzforderungen auf die Kommune zukommen. Die Stadt ist sich dieser Gefahr bewusst und lässt sich deshalb von externen Rechtsexperten beraten.

(RP)
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