Krefeld Richter wollen Anwalt Lothar Vauth den Prozess machen

Krefeld · Der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts für das Verfahren gegen den Rechtsanwalt Lothar Vauth schiebt die Verjährung für bis zu fünf weitere Jahre auf. Der Haftbefehl bleibt außer Vollzug gesetzt.

 Bilder aus besseren Tagen: Lothar Vauth war 2008 Karnevalsprinz von Tönisvorst: ebenfalls im Jahr 2008 traf Vauth als Landratskandidat der SPD für den Kreis Viersen SPD-Spitzenleute wie Franz Müntefering.

Bilder aus besseren Tagen: Lothar Vauth war 2008 Karnevalsprinz von Tönisvorst: ebenfalls im Jahr 2008 traf Vauth als Landratskandidat der SPD für den Kreis Viersen SPD-Spitzenleute wie Franz Müntefering.

Foto: pri

Die Anklage gegen den Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth (50) ist zugelassen. Wie das Landgericht Krefeld gestern bestätigte, wurde der Eröffnungsbeschluss am 6. Dezember gefasst und dem Anwalt des Angeklagten zugestellt. Einen Termin für einen ersten Prozesstag gibt es noch nicht, weil der Angeklagte nach seiner Verhaftung am 10. November an seinem Wohnort Tönisvorst in ein Krankenhaus kam und der Haftbefehl dort außer Vollzug gesetzt wurde. Da sich der Patient einer schwierigen Herz-Operation unterziehen soll, können mit der Erholung und Rehabilitation mehrere Monate vergehen, bis er vor Gericht erscheinen könnte. Lothar Vauth wird der Untreue von Mandantengelder und des Betruges an seiner ehemaligen Kanzlei angeklagt. Das Strafmaß für diese Taten liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren je Tat.

2009 hatten die Medien deutschlandweit über den Fall berichtet, als Strafanzeige gegen Vauth erhoben wurde. Er war damals SPD-Landratskandidat in Viersen und Karnevalsprinz in Tönisvorst. Vauth wurden nicht nur massive Veruntreuung von Mandantengeldern, sondern auch Verstrickung in illegale Parteienfinanzierung vorgeworfen - an diesen Teil der Vorwürfe knüpfen sich bis heute teils wilde Spekulationen, warum der Prozessbeginn sich immer wieder verzögerte.

Vauth galt bis dahin als das, was man als schillernde Persönlichkeit bezeichnet - zuweilen fuhr er im goldfarbenen Mercedes durch Krefeld. Bis die Vorwürfe ruchbar wurden, war Vauth zudem Hoffnungsträger der SPD. Wenn er die Wahl als Landratskandidat für den Kreis Viersen gewonnen hätte, wäre er als jüngster Landrat in die Geschichte des Kreises Viersen eingegangen.

Im März 2009 hat dann ein Kollege Vauth angezeigt. Jener Anwalt will einem Betrugssystem Vauths auf die Schliche gekommen sein. Der Vorwurf: In Erbrechts-Fällen soll Vauth Gelder, die die unterlegene Gegenseite zu zahlen verpflichtet war, auf seinen Konten behalten haben. Seinen Mandanten wiederum soll er mitgeteilt haben, dass bisher kein Geld eingegangen sei.

Ohne den jetzt beschlossenen Verfahrensbeginn hätte die absolute Verjährung für einen Teil der vorgeworfenen Taten zum 2. Januar 2017 gegriffen. So ist die Verjährung für maximal fünf weitere Jahre verschoben. Die zuständige Kammer des Gerichtes hielt das Verfahren nach Jahren der Vorbereitung für entscheidungsreif. Die Richter am Landgericht waren zu der Erkenntnis gekommen, dass eine psychische Erkrankung, die eine Prozessfähigkeit verhindere, nicht gegeben sei. Dass jetzt eine organische Erkrankung vorliegt, hatte zur Folge, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde. Die Richter waren dazu ins Helios-Krankenhaus Krefeld gekommen, um mit dem Patienten und den behandelnden Ärzten zu sprechen. Die Mediziner sollen von einem Herzklappenfehler gesprochen haben.

Vauths Rechtsanwalt, der Kölner Prof. Dr. Björn Gercke ("hervorragender Strafverteidiger, der exzellent vernetzt ist", O-Ton auf seiner Homepage), hält Vauth für nicht verhandlungsfähig. Sein Mandant sei lebensgefährlich erkrankt und werde sich noch vor Weihnachten im Helios-Krankenhaus in Krefeld einer Operation am offenen Herzen unterziehen müssen. Allein die Verhaftung in Tönisvorst sei bereits lebensbedrohend gewesen. Gercke hält das Verhalten der Justizbehörden im Fall Vauth für einen großen Skandal. In ihrer Ausgabe vom 8. Dezember war die Süddeutsche Zeitung groß in dieses Verfahren eingestiegen. Unter der Überschrift "Das Herz und das Recht" wird die Frage gestellt, ob Vauth krank sei oder simuliere. Die Antwort entscheide womöglich über Leben und Tod. Nach der Schilderung der SZ, die das Landgericht Krefeld bestätigte, nahmen vier Polizeibeamte Lothar Vauth am 10. November in Tönisvorst fest und brachten ihn nach Krefeld auf die Wache. In der Zelle soll der 50-Jährige eine "klaustrophobische Attacke" bekommen haben. Ein herbeigerufener Arzt habe Vauth in ein Krefelder Krankenhaus eingewiesen. Im Haftbefehl soll gewarnt worden sein, so die SZ weiter, dass Vauth bei seiner Verhaftung einen Anfall simulieren werde.

Im Verfahren gegen Lothar Vauth, das sich seit 2009 mit ärztlichen Gutachten und Gegengutachten hinzieht, geht es um gewerbsmäßige Untreue von Mandantengeldern und gewerbsmäßigen Betrug gegenüber der Krefelder Sozietät, deren Partner er war.

Insgesamt soll es um eine Schadenssumme von 1,9 Millionen Euro gehen.

(RP)
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