Krefeld Sammler verstößt gegen Kriegswaffengesetz

Krefeld · Zu 140 Tagessätzen à 40 Euro, zahlbar in Monatsraten von 150 Euro, hat das Krefelder Schöffengericht einen 53-jährigen, bislang strafrechtlich nicht aufgefallenen Krefelder verurteilt.

Der Sportschütze und Sammler von Militaria hatte in seiner Wohnung den Verschluss eines luftgekühlten Maschinengewehrs, eine Langwaffe mit Zieloptik, Revolver, eine Pionierhandgranate und eine nicht geringe Anzahl Patronen verschiedenen Kalibers aufbewahrt, für die er keine Genehmigung besaß. Damit verstieß er gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Verfehlungen gegen diese Gesetze sind Verbrechen, die mit Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren geahndet werden.

Aufgefallen war der begeisterte Waffensammler, als die Kameras eines Parkhauses im geöffneten Kofferraum des Pkw eines Bekannten verschiedene Langwaffen aus dem Besitz des Angeklagten aufgenommen hatten. Bei einer im Mai 2010 erfolgten Hausdurchsuchung wurde die gesamte Waffensammlung des Angeklagten sichergestellt, seine Waffenbesitzkarte wurde eingezogen. Der geständige Angeklagte gab an, die illegalen Waffen und Waffenteile aus dem Nachlass eines verstorbenen Sammlers übernommen zu haben, bei sich zu Hause gelagert und dann vergessen zu haben.

Sein Verteidiger, ein bekannter Krefelder Fachanwalt für Waffenrecht, wies auf den breiten Spannbogen des Kriegswaffenkontrollgesetzes hin, der von Großwaffen wie Kampfhubschraubern und Panzern bis zu dem Ausbauteil eines Maschinengewehrs reiche. Gemessen daran sei der Angeklagter ein kleiner Fisch.

Auch die Staatsanwältin erkannte auf einen minderschweren Fall, der von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis reicht, und forderte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.

Das Gericht wertete strafmindernd, dass der Angeklagte inzwischen auch seine legalen Waffen abgegeben habe und auf sein Sammlerhobby verzichte. Außerdem habe der Angeklagte keinen Versuch gemacht, Waffen zu veräußern. Der Angeklagte sei geständig und kooperativ gewesen, so dass er darauf hoffen könne, dass die Eintragung seiner Strafe nach einer geraumen Frist gelöscht werden könne, wenn keine neuen Strafen dazu kommen.

(oes)
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