Krefeld Schiedsamt: Die Zahl der Fälle stieg merklich an

Krefeld · 25 Euro kostet ein Vergleich vor dem Schiedsamt, das zur Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Bei der Begrüßung der 30 Schiedsmänner und neun Schiedsfrauen, die zu der Jahrestagung der Bezirksvereinigung der niederrheinischen Schiedspersonen zusammengekommen waren, dankte deren Vorsitzender Heinz-Günther Roeder den Krefelder Stadtwerken (SWK) ausdrücklich dafür, dass sie den Versammlungssaal ihrer Zentrale für das Treffen zur Verfügung gestellt hatte. Eine solche Wertschätzung erwarte er auch von Politik und Verwaltung.

Der Schiedsbezirk Krefeld-Moers erstreckt sich über vier Amtsgerichtsbezirke und den Landgerichtsbezirk (LG) Krefeld sowie einen Teil des LG Kleve hinweg von Uerdingen bis nach Brüggen und von Moers bis nach Nettetal an der niederländischen Grenze. In Anbetracht der Größe des Bezirks dient das jährliche Treffen dem kollegialen Austausch, aber auch der Weiterbildung der Schiedsleute. Die Anzahl der Streitfälle, in denen Schiedsleute schlichten mussten, stiegen im Vergleich zum Vorjahr merklich auf 666 Fälle. 56 Prozent der bürgerlichen Rechtsfälle und 64 Prozent der Strafsachen endeten mit einem Vergleich.

Viele Bürger entscheiden sich bei Streitigkeiten für den Weg zum Schiedsamt als Vorinstanz, bevor sie den Gerichtsweg beschreiten. 25 Euro kostet ein Vergleich vor dem Schiedsamt, das zu Neutralität, Verschwiegenheit und Empathie verpflichtet ist. Damit ersparen sich viele um ihr Recht im Alltag Kämpfende den nervenaufreibenden, langwierigen und kostenträchtigen Weg über die Gerichte, die so zudem entlastet werden.

Roeder schilderte unter anderem ein Beispiel aus dem vergangenen Jahr: Der Birnbaum des R. ragt weit in das Grundstück der S. hinüber. Die meisten Birnen fielen auf deren Grundstück, was diese aber nicht so toll fand, denn das faulende Fallobst lockt in Scharen Wespen an, die das Begehen des Grundstücks in der Wespenzeit zum Abenteuerwerden lassen.

Im nachbarschaftlichen Austausch ließ sich die Situation nicht zufriedenstellend klären. Erst ein längeres Gespräch beim Schiedsmann führte zu einem Vergleich: R. besorgt die jährliche rückstandsfreie Beseitigung des Fallobstes und S. erstattet ihm dafür einen halben Liter Birnengeist.

Der stellvertretende Direktor des Krefelder Amtsgerichts Uwe Lamprecht moderierte speziell für die neu hinzugekommenen Schiedsleute Arbeitsfragen, in denen sich einige Inhalte der Schiedsarbeit widerspiegeln: Gilt ein Vergleich immer über 30 Jahre? Was ist der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung? Muss eine Schiedsperson immer eine Ortsbesichtigung durchführen? Wie verläuft die Vollstreckung bei einer Privatinsolvenz? Können Störer von der Verhandlung ausgeschlossen werden?

(oes)
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