Abwassergebühren Schlappe für Stadt Krefeld: 42.000 Bescheide fehlerhaft

Krefeld · Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt einen Dammbruch für die Kritiker der Krefelder Gebührenpraxis dar. Die Überlassung hoheitlicher Aufgaben an die Stadtwerke ist rechtswidrig, rund 42.000 Bescheide rechtsfehlerhaft.

 Auf neun Seiten hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf begründet, warum die Krefelder Konstruktion in Gebührenangelegenheiten rechtswidrig ist.

Auf neun Seiten hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf begründet, warum die Krefelder Konstruktion in Gebührenangelegenheiten rechtswidrig ist.

Foto: Thomas lammertz

Bei der Stadt bricht ein ganzes Kartenhaus zusammen: Die vor rund zehn Jahren erdachte Konstruktion Stadtverwaltung — Eigenbetrieb Stadtentwässerung — Stadtwerke darf nicht hoheitlich tätig werden. Das hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 5. Februar (AZ 5K2034/13) für Recht erkannt. Wie ein Sprecher gestern mitteilte, hat die Stadt Krefeld kein Rechtsmittel eingelegt.

Kommune darf nicht mit weiter mit Gebührenüberschüssen planen

Was sich relativ unspektakulär anhört, hat weitreichende Folgen: Die Kommune ist nicht nur gehalten, alle 42.000 Abwassergebührenbescheide aufzuheben, das gesamte Verfahren neu zu ordnen, sondern sollte auch für die zukünftige Finanzplanung auf die Vereinnahmung von Gebührenüberschüssen verzichten.

Damit nicht genug: Das Urteil habe eine viel größere Dimension, sagt Michael Heß, Jurist und Geschäftsführer von Haus und Grund in Krefeld. Auch alle Bescheide über Beiträge zur Kanalerschließung seien rechtswidrig. Dabei gehe es um zusätzliche Millionenbeträge.

Alle Bescheide aus formellen Gründen rechtswidrig

Das Urteil ist, wenn man so will, ein Zufallsprodukt. Eigentlich wollte der Kläger seinen Kanalerschließungsbeitrag nicht zahlen, weil er davon ausgeht, dass der Kanal erst durch die Stadtwerke beschädigt worden sei. Durch die Lektüre der Rheinischen Post erfuhr er davon, dass die Konstruktion Stadtwerke und Stadtentwässerung auch auf rechtlich wackligen Füßen steht, und sich die Krefelder Rentner Manfred Westphal, Hans-Günther Thiel und Rudolf Brincks pfiffig und mit viel Sachkenntnis gegen die Ausführung von hoheitlichen Aufgaben durch die SWK Aqua wehren. Nach Rücksprache mit den früheren Verwaltungsmitarbeitern und Ratsherrn nahm er diesen Aspekt mit in seine Klage auf.

Das Gericht sagte nun, dass es auf die Beantwortung der Frage, ob der Kanal durch die Stadtwerke vorgeschädigt war, nicht ankommt, weil die Bescheide schon aus formellen Gründen rechtswidrig seien.

Stadt schweigt seit dem 27. Februar

Die Stadt hatte seinerzeit der SWK zwar drei Beamte überlassen. Das ändere aber nichts daran, dass diese Beamten nunmehr für ein Privatunternehmen tätig würden. Im Urteil heißt es. "Damit einhergehend hat die Beklagte auch das ihr gegenüber dem Stadtamtsrat M. bestehende fachliche Weisungsrecht verloren. Deshalb sind die drei Beamten seit ihrer Zuweisung an die SWK Aqua GmbH zugleich aus dem Kreis der Beamten, deren Handeln nach außen rechtlich einwandfrei für die Beklagte wirkt, ausgeschieden und konnten dementsprechend seither nicht mehr ihr zuzurechnende Rechtsakte in die Welt setzen." Mit Rechtsakten sind Gebührenbescheide und Kanalerschließungsbeiträge gemeint.

Heß fordert stellvertretend für die Grundeigentümer die Stadt und vor allem die Politik zum rechtskonformen Handeln auf. Dazu zählten auch die Offenlegung der Gebührenbedarfsrechnung und der Verzicht auf die Abführung von Gebührenüberschüssen in den allgemeinen Haushalt. Erzielte (nicht geplante) Überschüsse seien in den Folgejahren gebührenmindernd zu verwenden.

Die Stadt Krefeld nimmt seit unserer Anfrage am 27. Februar zu der Thematik keine Stellung, entsprechende Fragen sind seitdem unbeantwortet.

(RP)
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