Stadt greift in die Kiste der Gebührentricks Schönrechnen für den Kommunalbetrieb

Krefeld · Es könnte für die Krefelder alles so schön sein: Die Kosten für die Kläranlage sinken um rund drei Millionen Euro, und die Abwassergebühren waren um drei Millionen Euro zu hoch und müssen erstattet beziehungsweise verrechnet werden.

 Die Kosten an der Kläranlage sinken. Der Gebührenzahler profitiert.

Die Kosten an der Kläranlage sinken. Der Gebührenzahler profitiert.

Foto: Thomas Lammertz

Krefeld hat in den zurückliegenden Jahren oft Negativschlagzeilen geschrieben. Grund: Die Kommune verlang von ihren Bürgern bundesweit exorbitant hohe Abwassergebühren. Auch vor Gericht musste die Verwaltung so manche Schlappe einstecken. Für mehrere Jahre gleich bekam sie die formelle und materielle Rechtswidrigkeit ihrer Gebührenbescheide attestiert.

Nun steht die Gebührenkalkulation 2018 auf der politischen Agenda. Auf den ersten Blick sieht es für den Krefelder vielversprechend aus. Die Kosten an der Kläranlage sollen um 3,2 Millionen Euro sinken. Aus dem Jahr 2016 liegt noch eine Gebührenüberdeckung von weiteren 3,2 Millionen Euro beim Kämmerer, die dem Gebührenzahler in Form von Verrechnung erstattet werden muss.

Allerdings plant die Verwaltung, von dieser Summe zunächst nur 700.000 Euro gutzuschreiben. Trotz der Überdeckung sollen auch die Ansätze nicht gesenkt werden. Stattdessen greift die Verwaltung tief in die Trickkiste und erhöht die kalkulatorischen Kosten.

Stadt greift in die Kiste der Gebührentricks: Schönrechnen für den Kommunalbetrieb
Foto: Lammertz Thomas

Seit Jahrzehnten kämpft der Bund der Steuerzahler dafür, bei diesem Posten bürgerfreundlich zu kalkulieren und die Abschreibungen vom so genannten niedrigeren Anschaffungswert zu erheben. Das hat Krefeld auch bislang so gemacht. Ab 2018 soll das allerdings anders werden. Die Kommune will die kalkulatorischen Abschreibungen vom höheren Wiederbeschaffungszeitwert erheben.

Eine Praxis, die in Nordrhein-Westfalen erlaubt, aber nicht vorgeschrieben ist. In Bayern und Baden-Württemberg hingegen ist sie verboten. Mitsamt der kalkulatorischen Verzinsung kommen so zusätzlich rund zwei Millionen Euro auf den Gebührenzahler zu. Er zahlt 2018 demnach allein an kalkulatorischen Kosten rund 23,4 Millionen Euro.

Das alles hat einen besonderen Grund. Die Verantwortlichen treibt nicht allein der Gedanke, Mehreinnahme im städtischen Haushalt zu erzielen. Die neu kalkulierten Abwassergebühren sind nur das Vehikel, um den wirtschaftlichen Vorteil des zu gründenden Kommunalbetriebs (Superamt) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu garantieren.

In einer Modellrechnung präsentierte Projektleiter Helmut Döpcke der Politik Zahlen über einen angeblichen wirtschaftlichen Vorteil, den ein Kommunalbetrieb gegenüber der klassischen Stadtverwaltung biete. Der Vorteil ergebe sich hauptsächlich aus zwei Komponenten: Synergien und vorausschauendes Planen mit Blick auf die Folgekosten. Für einen Zeitraum von 20 Jahren soll der finanzielle Vorteil sich in einem Korridor zwischen 64 und 89 Millionen Euro bewegen.

Expressis verbis nannte Döpcke das Thema Kanäle. Die Stadt müsse nach 40 bis 50 Jahren in Ersatz oder Reparaturen investieren. Eigentlich sollte die Infrastruktur für die Entwässerung deutlich länger halten. Mit der neuen Gebührensatzung und der Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert übernimmt nun der Bürger die Finanzierung über Gebühren statt Steuern.

Das macht für 20 Jahre rund 40 Millionen Euro des angestrebten Sparpotenzials des Kommunalbetriebs aus. Vor rund zwei Wochen hatte Döpcke darauf angesprochen noch abgestritten, dass der Gebührenzahler zum "Finanzier oder zu einer Art Melkkuh für die Anstalt des öffentlichen Rechts" werde. Faktisch sieht das anders aus.

Weiteres Problem: Überschlägig wurden vermeintliche Synergieeffekte ermittelt, die eintreten, wenn Teil des Tiefbaus, der Grünpflege, der Umwelt und der Sportanlagenbetreuung unter ein Dach kommen. Vergessen wurde jedoch eine Hochrechnung, die Reibungsverluste beziffert, die entstehen, wenn die so genannte in der Stadtverwaltung verbleibende Kernverwaltung von Tiefbau, Grünpflege, Umwelt und Sport mit den Kollegen der Anstalt des öffentlichen Rechts zusammenarbeiten muss.

Noch drastischer wird ein drittes Problem: das neue Umsatzsteuerrecht. Döpcke bezifferte die Risikosumme auf 50,8 Millionen Euro. Gleichzeitig ist er sich sicher, dass diese Belastung nicht auf die Stadt zukomme. Für den Fall, dass die Finanzbehörden nicht verbindlich erklärten, dass für die meisten Tätigkeiten eine Umsatzsteuerpflicht nicht bestehe, dann gebe es andere Wege.

Oberbürgermeister Frank Meyer kündigte für den Fall an, dass der Kommunalbetrieb umsatzsteuerpflichtig werde, Wege zur Steuervermeidung gehen zu wollen. Die bestünden unter anderem darin, Personal der Stadtverwaltung dem Kommunalbetrieb "kostenlos beizustellen".

Das selbe Prozedere funktioniere auch bei Vermögenswerten, die dem Kommunalbetrieb überlassen würden. Dass die Stadt mit ihrer Steuervermeidungsstrategie so offen umgeht, verwundert. Verlangt sie doch bei ihren Bürgern Steuerehrlichkeit zum Beispiel bei der Hundesteuer und auch der Zweitwohnungssteuer.

Die Gebührenthematik steht am Mittwoch, 8. November, auf der Tagesordnung des Finanzausschusses. Es ist zu befürchten, dass die Politik die beschriebenen Zusammenhänge ignoriert.

Die Gebühr für Schmutzwasser soll um elf Cent auf 3,39 Euro pro Kubikmeter sinken, die für Niederschlagswasser um fünf Cent auf 1,05 Euro pro Quadratmeter steigen.

(sti)
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