Krefeld Schulneulinge 2015/2016 müssen angemeldet werden

Krefeld · Die Anmeldefrist endet am kommenden Freitag.

Schulpflichtig für das kommende Schuljahr werden alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 30. September 2009 geboren sind und bisher noch keine Schule besuchen. Alle Erziehungsberechtigten sollten inzwischen eine Einzelaufforderung zur Anmeldung ihrer schulpflichtigen Kinder mit einem Informationsflyer und einer Anmeldekarte bekommen haben. Ansonsten gilt eine Bekanntmachung der Stadt Krefeld im Amtsblatt Nummer 43 vom 23. Oktober als verbindliche Mitteilung. Eltern schulpflichtig werdender Kinder, die keine Anmeldekarte erhalten haben, sollten sich diese unter der unten genannten Telefonnummer anfordern.

Den Erziehungsberechtigten steht die Wahl der Grundschule frei. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazitäten über die Aufnahme. Insbesondere bei Grundschulverbünden, die aus Haupt- und Teilstandort bestehen, entscheidet die Schulleitung über die Klassenbildung. Ein Anspruch auf die Beschulung an einem Teilstandort besteht nicht. Rückfragen werden unter Telefon 862529 oder 862532 beantwortet.

Die Anmeldung ist nur mit Vorlage der Anmeldekarte möglich. Unbedingt mitzubringen sind außerdem Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes. Leben die Erziehungsberechtigten getrennt oder sind geschieden, ist vom Anmeldenden ein Nachweis über das Sorgerecht oder eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Kinder, die ab dem 1. Oktober 2009 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Anmeldekarte erhalten die Eltern in diesem Falle in der gewünschten Grundschule. Das Informations-Faltblatt, das eine Übersicht der Krefelder Grundschulen bietet, kann beim Fachbereich Schule angefordert werden.

Alle Erziehungsberechtigten haben vom bis 31. Oktober die Möglichkeit, sich mit der gewünschten Grundschule telefonisch in Verbindung zu setzen. Sie können dann einen persönlichen Anmeldetermin abstimmen oder werden über die von der Schule gewählten Anmeldetage informiert. Die offiziellen Anmeldetermine sind vom 3. bis 7. November. Die Schulbüros sind im Regelfall montags bis freitags zwischen 8 und 10.30 Uhr besetzt.

Wenn Erziehungsberechtigte keine Möglichkeit haben, in der vorgenannten Zeit mit der Schule Kontakt aufzunehmen, steht ein einheitlicher Anmeldetermin für alle Grundschulen am Donnerstag, 6. November, von 16 bis 18 Uhr zur Verfügung. Es empfiehlt sich jedoch die Möglichkeit der Terminabstimmung, da so mehr Zeit für ein erstes Gespräch zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und Kind zur Verfügung steht. Das schulpflichtig werdende Kind sollte zur Anmeldung mitgenommen werden, damit es "seine" zukünftige Schule schon ein wenig kennen lernen kann.

(RP)
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