Prozess Sechs Jahre Haft für Krefelder

Krefeld · Ein 31-jähriger Krefelder, der per Callcenter mit Gewinnspielen im großen Stil Kunden abzockte, ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Bei dem Urteil handelt es sich um eine Gesamtstrafe, weil eine Vorstrafe einbezogen wurde. Da die Vorfälle schon lange zurückliegen, ist ein Teil der Strafe bereits verbüßt und der Krefelder auf freiem Fuß.

Vor der Wirtschaftsstrafkammer war erst vor wenigen Wochen ein ähnlicher Fall mit über fünf Jahren Haft und mehreren Millionen Euro Ersatzforderungen abgeschlossen worden. Beide Täter kannten sich.

Über die Taten, die der 31-Jährige, der sich am Donnerstag mit einem Komplizen verantworten musste, beging, wurde bereits vor dem Landgericht verhandelt. Beide Angeklagte waren jedoch in Revision gegangen. Mit dem neuen Urteil fällt die Strafe um jeweils ein halbes Jahr niedriger aus. In dem Revisionsverfahren bestätigte sich zwar der Vorwurf des Betrugs, nicht aber des Computerbetrugs.

Für den Mitangeklagten macht das einen großen Unterschied, seine Freiheitsstrafe von nun zwei Jahren wurde nun zur Bewährung ausgesetzt. Die beiden hatten in Krefeld gemeinsam ein Callcenter betrieben und nach eigenen Angaben tatsächlich Eintragungen bei Gewinnspieldiensten anbieten und durchführen wollen. "Mir gefiel der Gedanke, selbstständig zu sein", sagte der 30-jährige Mitangeklagte. Es habe sich herumgesprochen, dass man so "mit wenig Arbeit viel Geld machen kann".

Im Callcenter habe man über Monate hinweg Gewinnspiele angeboten und Provisionen kassiert. "De facto haben wir aber keine Gewinnspiel-Eintragungen weitergeleitet." Der Hauptverantwortliche sei der 31-Jährige gewesen, sagte der Mitangeklagte. Der sei auch für das Beschaffen und Einspielen der Kundendaten zuständig gewesen. An Einzelheiten könne er sich nach über fünf Jahren nicht mehr erinnern. Es sei aber richtig, dass für knapp 50 Euro die Teilnahme an 200 Gewinnspielen monatlich versprochen wurde.

Der Schaden, der den beiden Krefeldern zugerechnet wird, soll bei über einer Million Euro liegen.

In dem Revisionsverfahren ging es lediglich um juristische Feinheiten. Die Männer wurden nur wegen versuchten Betrugs in drei Fällen verurteilt. Der Vorwurf des Computerbetrugs bestätigte sich nicht. Eine unbefugte Verwendung von Daten oder ein Gebrauch falscher Daten konnte nicht nachgewiesen werden.

(BL)
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